6.4
Wiederinbetriebnahme
Die Wiederinbetriebnahme nach Reinigungen oder Arbeiten zur Instandhaltung darf
erst erfolgen, nachdem folgende Tätigkeiten durchgeführt wurden:
- Bremse auf Funktion prüfen.
- Hupe auf Funktion prüfen.
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Stillegung des Fahrzeugs
Wird das Fahrzeug z.B. aus betrieblichen Gründen länger als 6 Monate stillgelegt,
darf es nur in einem frostfreien und trockenen Raum gelagert werden und die Maß-
nahmen vor, während und nach der Stillegung sind wie beschrieben durchzuführen.
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Das Fahrzeug muß während der Stillegung so aufgebockt werden, daß alle Räder frei
vom Boden kommen. Nur so ist gewährleistet, daß Räder und Radlager nicht beschä-
digt werden.
- Batterie laden (siehe Kapitel D, Abschnitt 3).
- Batterie abklemmen, reinigen und die Polschrauben mit Polfett einfetten.
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Zusätzlich sind die Angaben des Batterieherstellers zu beachten.
- Alle freiliegenden elektrischen Kontakte mit einem geeigneten Kontaktspray ein-
sprühen.
7.1
Maßnahmen während der Stillegung
Alle 6 Monate:
- Batterie laden (siehe Kapitel D, Abschnitt 3).
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Das regelmäßige Aufladen der Batterie ist unbedingt durchzuführen, da sonst durch
die Selbstentladung der Batterie eine Tiefentladung eintritt, welche die Batterie zer-
stört.
A
Bei ständigem Anschluß der Batterie an das Ladegerät mit Erhaltungsladung ist eine
sechsmonatige Ladung zum Schutz gegen Tiefentladung nicht erforderlich.
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