• Informieren Sie sich bitte auch zu den geltenden Bestim-
mungen über die Versicherungspflicht für Drohnen
(„Drohnen-Haftpflichtversicherung")
• Für diese Drohne ist eine Haftpflichtversicherung erfor-
derlich, da Drohnen rechtlich als Luftfahrzeuge gelten.
Viele Versicherungen bieten spezielle Drohnenhaftpflicht-
versicherungen an.
Einhaltung der allgemeinen Drohnenflugre-
geln
• Auch Drohnen unter 250 g müssen alle gesetzlichen Vor-
schriften für den Luftraum einhalten. Dazu zählen:
• Flughöhe: Maximal 120 Meter über dem Boden.
• Sichtflugregel: Die Drohne muss immer in Sichtweite
geflogen werden.
• Flugverbotszonen beachten: Kein Flug in sensiblen Be-
reichen wie in der Nähe von Flughäfen, über Men-
schenansammlungen, Naturschutzgebieten oder in be-
stimmten städtischen Gebieten.
• Abstand zu unbeteiligten Personen: Auch bei leichten
Drohnen sollte ein sicherer Abstand eingehalten wer-
den, insbesondere in der Nähe von Menschenmengen.
• Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge müssen sich nach
allen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften richten.
• Für den Sicheren Betrieb dieses Fluggeräts ist es uner-
lässlich, dass Sie zuvor alle Bedienungsschritte, Funktio-
nen und Sicherheitsthemen verstanden haben. Der Pilot
muss sich in die Bedienung eingearbeitet haben und die
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