2.10 Notfallmaßnahmen
Bei eintretenden Notfällen am Reiniger müssen die betrieblichen Vorschriften befolgt
und die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen durchgeführt werden.
Brand
●
Örtliche Fachkräfte rufen
●
Wenn ohne Eigengefährdung möglich, Löschmittel nach Betriebsvorschriften ver-
wenden
●
Gefahrenbereich verlassen
●
Gefährdete Personen warnen
Personenschäden
●
Erste Hilfe durchführen
●
Örtlichen Notdienst rufen
Copyright @ GEA Tuchenhagen GmbH
2025 - All rights reserved
PUBLIC
Notfallmaßnahmen
19/80
430BAL015708 - DE
0000016707 - Rev002 - 06.03.2025