Personalqualifikation
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2.4 Personalqualifikation
Für alle Handlungen am Reiniger müssen die nachfolgend aufgelisteten grundlegen-
den Voraussetzungen erfüllt sein.
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Diese Betriebsanleitung wurde gelesen und verstanden.
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Sicherheitsaufgaben im Umfeld des Reinigers sind geregelt und zugewiesen.
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Die nachfolgend genannten Personengruppen müssen zudem die darunter aufgelis-
teten Personalqualifikationen oder Befähigungen mitbringen und für Handlungen am
Reiniger durch den Betreiber autorisiert sein.
Bedienpersonal
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Unterwiesen durch den Betreiber, eine geschulte Kundenfachkraft oder eine GEA
Servicefachkraft
Kundenfachkraft
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Technische Ausbildung
Geschulte Kundenfachkraft
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Technische Ausbildung in einem bestimmten Fachgebiet
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Schulung durch GEA Personal oder Teilnahme an Schulungen der GEA Tuchenha-
gen
GEA Servicefachkraft
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Personal von GEA Tuchenhagen, siehe1.3 KundendienstKundendienst
Wo erforderlich, wird in dieser Betriebsanleitung auf die jeweilige Personengruppe
verwiesen.
2.5 Allgemeine Sicherheitshinweise
Der Reiniger ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechni-
schen Regeln zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gebaut.
Trotzdem können vom Reiniger Gefahren ausgehen, und zwar wenn
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der Reiniger nicht bestimmungsgemäß verwendet wird,
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der Reiniger unsachgemäß eingesetzt wird,
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der Reiniger unter unzulässigen Bedingungen betrieben wird.
Die vom Betreiber vorgeschriebenen und nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen zur
Einhaltung der Sicherheit sind einzuhalten.
430BAL015708 - DE
0000016707 - Rev002 - 06.03.2025
Bewahrung von Ordnung
Einhaltung von Sicherheitsanforderungen
Sicherung von Gefahrenbereichen
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