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AGFA Crystal-M Imager Bedienungsanleitung Seite 31

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Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS)
Die Richtlinie Nr. 2002/95/EG der Europäischen Union
beschäftigt sich mit der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (kurz RoHS
aus dem Englischen Restriction of Hazardous Substances) in Elektro- und Elektronikgeräten.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) stellen sicher, dass ab dem 1. Juli 2006 neu (in
den EU-Ländern) in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte die folgenden Stoffe nicht in
Konzentrationen oberhalb der angegebenen Schadstoffwerte enthalten:
Cadmium (0,01 %)
Sechswertiges Chrom (0,1 %)
Blei (0,1 %)
Quecksilber (0,1 %)
Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 %)
Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 %)
Bei Erstellung dieses Handbuchs sind/waren medizinische Geräte von der RoHS-Richtlinie freige-
stellt.
Der Hersteller ist jedoch bestrebt, die Auflagen der europäischen RoHS-Richtlinie einzuhalten, soll-
te diese Freistellung aufgehoben werden.
Wenn sich auf der Rückseite des Druckers ein RoHS-Aufkleber befindet, bedeutet dies, dass der
Drucker RoHS-kompatibel ist und keine gefährlichen Stoffe in Konzentrationen oberhalb der o. g.
Grenzwerte enthält.
Wenn Sie Fragen haben oder genauere Informationen erhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit
Ihrer örtlichen Verkaufsorganisation in Verbindung.
Crystal-M Imager | Einführung | 31
3852C DE 20240328 1458

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