– Schäden am Produkt oder an Teilen des Produktes, die auf ei-
nen bestimmungsgemäßen, üblichen (betriebsbedingten) oder
sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind sowie
Schäden und/oder Abnutzung von Verschleißteilen.
– Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Er-
gänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Ori-
ginalteile sind oder nicht bestimmungsgemäß verwendet wer-
den.
– Produkte, an denen Veränderungen oder Modifikationen vorge-
nommen wurden.
– Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die
für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich
sind.
– Produkte an denen eigenmächtig Reparaturen oder Reparatu-
ren, insbesondere durch einen nicht autorisierten Dritten, vor-
genommen wurden.
– Wenn die Kennzeichnung am Produkt bzw. die Identifikations-
informationen des Produktes (Maschinenaufkleber) fehlen oder
unlesbar sind.
– Produkte, die eine starke Verschmutzung aufweisen und daher
vom Servicepersonal abgelehnt werden.
– Schadensersatzansprüche sowie Folgeschäden sind von die-
ser Garantieleistung generell ausgeschlossen.
4.
Die Garantiezeit beträgt regulär 5 Jahre (12 Monate bei Batterien /
Akkus) und beginnt mit dem Kaufdatum des Produktes. Maßgeblich
ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg. Garantieansprüche
müssen jeweils nach Kenntniserlangung unverzüglich erhoben wer-
den. Die Geltendmachung von Garantieansprüchen nach Ablauf
der Garantiezeit ist ausgeschlossen. Die Reparatur oder der Aus-
tausch des Produktes führt weder zu einer Verlängerung der Ga-
rantiezeit noch wird eine neue Garantiezeit durch diese Leistung für
das Produkt oder für etwaige eingebaute Ersatzteile in Gang ge-
setzt. Dies gilt auch bei Einsatz eines Vor-Ort-Services. Das betrof-
fene Produkt ist in gesäubertem Zustand zusammen mit einer Ko-
pie des Kaufbelegs, - hierin enthalten die Angaben zum Kaufdatum
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