Wichtige Informationen für Anlagenbetreiber
6.
Kontrolle vor dem Einschalten
f Anlagendruck (Druck des Heizungswassers):
Die Anlage muss gefüllt und entlüftet sein. Der Anlagendruck muss bei kalter Anlage mindestens 1,0 bar (max. 1,8
bar) betragen. Für Fragen steht Ihr Heizungsinstallateur gerne zur Verfügung.
f Be- und Entlüftung:
Achten Sie auf eine gute Be- und Entlüftung des Heizraumes. Die Zuluft sollte möglichst staubfrei gehalten werden.
f Kamin:
Lassen Sie Ihren Kamin vom Kaminkehrer prüfen und gegebenenfalls reinigen.
7.
Funktionsprüfung
Die Funktion der Anlage und der Sicherheitseinrichtungen ist laut EN 12828 jährlich von einem Heizungsfachmann
(Installateur, Heizungsbauer) überprüfen und bestätigen zu lassen.
In Intervallen von 2 Jahren ist lt. ÖNORM H 5195 eine Überprüfung des Zustandes des Heizungswassers (siehe
Montageanleitung – Heizungswasser) von einem Heizungsfachmann (Instal lateur) erforderlich, um Korrosionsschäden
und Ablagerungen in der Heizungsanlage und am Heizkessel zu verhindern.
Bei Arbeiten, die eine Veränderung des Wasserinhaltes der Heizungsanlage mit sich ziehen, ist im Zeitraum von 4 bis 6
Wochen eine Überprüfung des Heizungswassers durchführen zu lassen.
Korrosionsschäden und Ablagerungen die durch nicht entsprechendes Heizungswasser entstehen, fallen nicht unter
Garantie und Gewährleistung.
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