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Benning 700 Bedienanleitung Seite 12

Schutzmaßnahmenprüfgerät
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Die Notwendigkeit und zeitlichen Abstände von Wiederholungsprüfungen sind
z.B. in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 (BGV A2 (VBG 4)) "Elektri-
sche Anlagen und Betriebsmittel" und der BetrSichV "Betriebssicherheitsver-
ordnung" festgelegt.
So lautet § 5 der BGV A3 (BGV A2 (VBG 4)):
1.
2.
Die in den zitierten Normen vorgegebenen Anforderungen gelten z.B für:
− Laborgeräte,
− Mess-, Steuer- und Regelgeräte,
− Geräte zur Spannungserzeugung,
− Elektrowerkzeuge,
− Elektrowärmegeräte,
− Elektromotorgeräte,
− Leuchten,
− Geräte der Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationstechnik,
− Leitungsroller, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
26.09.06 - TB-Fr/Obs
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlagen und
Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:
• Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder In-
standsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofach-
kraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
• In bestimmten Zeitabschnitten. Die Fristen sind so zu bemessen, dass
entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig
festgestellt werden.
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen
Regeln zu beachten. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein
Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
Schutzmaßnahmenprüfgerät BENNING 700
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3270 de

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