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Garantie - HASE Bikes Lepus Gebrauchsanweisung

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Garantie

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ausgenommen sind Verschleißteile
wie z.B. Kette, Reifen, Bremsen etc.. Der Gewährleistungzeitraum von
(gesetzlich) 24 Monaten beginnt mit dem Kaufdatum. Während dieser 2
Jahre ist der Fachhändler der das Haserad verkauft hat verpflichtet dafür
zu sorgen, dass das Fahrrad keine Fehler hat die den Wert oder die
Tauglichkeit aufheben oder erheblich mindern. Daher darf der
Fachhändler das Haserad nur in einem sicheren und fahrbereiten Zustand
übergeben.
Zusätzlich gewährt die Firma Hase Spezialräder eine Garantie von 3
Jahren - ab Kaufdatum - auf Bruch des Rahmens gemäß den
nachstehenden Bedingungen. Bei Einsendung der Registrierkarte
verlängert sich diese Garantie auf 5 Jahre.
Die Firma Hase haftet nur für Mängel, die durch ihr Verschulden am
Rahmen und der Montage entstanden sind. Für Montageteile haftet
der jeweilige Hersteller.
Diese zusätzliche Garantie gilt nur für den Ersterwerber, sofern er die
Bedienungsanleitung befolgt.
Innerhalb der Garantiezeit von 3 Jahren ab Kaufdatum wird ein
gebrochenes Rahmenteil kostenlos instandgesetzt, oder sollte das
nicht möglich sein, durch ein neuwertiges Teil ersetzt. Ausgetauschte
Teile gehen in das Eigentum der Fa. Hase über.
Weitergehende Ansprüche bestehen aufgrund dieser Garantie nicht.
Insbesondere werden etwaige Demontage- oder Montagekosten (z.B.
beim Fachhändler) und Versandkosten von Fa. Hase nicht erstattet.
Sendungen an uns sind stets ausreichend zu frankieren, da sie sonst
nicht angenommen werden können.
Die Zuladung (Fahrer und Gepäck) darf beim Lepus 120 kg nicht
übersteigen.
Bei Wettbewerbseinsatz, Fahrten im off Road Bereich oder Fahrten
die nicht dem Nutzungsprofil eines Fahrrades entsprechen, erlischt
die Garantie und die gesetzliche Gewährleistung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch Unfälle.
Keine Garantie erhält, wer für den Lepus ungeeignetes Zubehör
montiert, oder Zubehör unsachgemäß montiert. Deshalb den
Austausch und die Montage von Teilen nur durch den Fachhändler
erledigen lassen.
Keine Garantie erhält, wer am Rahmen schleift, bohrt, biegt, oder
sonstige Modifikationen vornimmt.
Durch eine Garantieleistung wird die Garantiezeit weder verlängert
noch eine neue Garantiefrist in Lauf gesetzt.
Die Abwicklung der Garantieleistung erfolgt ausschließlich durch das
Fachgeschäft, bei dem das Rad gekauft wurde oder durch einen
unserer Vertriebspartner
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