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Jansen ORPHEUS Einbau- Und Montageanleitung Seite 32

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EINBAU- UND MONTAGEANLEITUNG
SCHIEBETOR „ORPHEUS" Einflügelig - Einteilig
4.18.3 Hinweisschild
1. Auf beiden Torseiten die Hinweisschilder "Feuerschutzabschluss" so anbringen, dass sie bei geöffnetem
Tor gut sichtbar sind.
2. Typenschild in unmittelbarer Nähe der Öffnung aufkleben.
3. Prüfplakette so in das vorgesehene Feld des Typenschildes kleben, dass der Prüfmonat unter dem Pfeil
steht. Von den untenstehenden Jahreszahlen sind die ungültigen auszustreichen.
5 Hinweise zur Wartung
Die sicherheitstechnischen Anforderungen an kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore sind in den geltenden
EU-Normen, nationalen Normen sowie den „Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" festge-
legt. Diese Richtlinien ergänzen die §§ 9,10 und 11 der geltenden Arbeitsstättenverordnung, sowie die §§ 28
und 29 der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften" (VBG1). Für die industrielle und gewerbli-
che Nutzung gilt grundsätzlich die ASR A 1.7.
5.1.1 Jährliche Wartung
Die gesetzlich vorgeschriebene Wartung für kraftbetätigte Tore (gem. ASR 1.7 durch einen sachkundigen
Torfachbetrieb ist jährlich durchzuführen. Um Schäden an der Antriebstechnik und Tormechanik zu vermei-
den, sollten die Antriebe sowie Verschleißteile (Gurte, Elementmitnehmer, Lager, Schrauben etc.) regelmä-
ßig durch Fachmonteure überprüft und gewartet werden.
Über die durchgeführten Prüfungen ist jeweils ein Nachweis zu führen. Dieser kann beispielsweise durch
Eintragung in ein Prüfbuch oder durch Beifügen eines Prüfprotokolls erfolgen. Zudem muss ein Prüfsiegel
mit Angabe der nächsten Prüfung in einer gut leserlichen Position an der Anlage angebracht werden. Eine
UVV-Prüfung ist nicht mit einer Wartung gleichzusetzen.
Zur Erhaltung der Anlage ist es empfehlenswert, einen Wartungsvertrag mit dem Hersteller, der Montage-
firma oder einer Einrichtung mit vergleichbaren Kenntnissen und Erfahrungen abzuschließen.
5.1.2 Monatliche Funktionsprüfung durch den Betreiber
Nach den Richtlinien für Feststellanlagen und Anforderungen der bundeslandspezifischen Verwaltungsvor-
schrift Technischer Baubestimmungen sind mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes
und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung der Feststellanlage von einem Sach-
kundigen durchzuführen. Vom Betreiber ist die Feststellanlage ständig betriebsfähig zu halten und mindes-
tens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion zu prüfen. Dies ist zu dokumentieren.
Sollten während des Betriebes Funktionsstörungen oder Beschädigungen am SCHIEBETOR „ORPHEUS" auf-
treten, beauftragen Sie unverzüglich einen Fachbetrieb mit der Begutachtung bzw. Wiederinstandsetzung.
Für die fachgerechte Wartung und Instandhaltung des SCHIEBETOR „ORPHEUS" ist der Eigentümer bzw. des-
sen Beauftragter verantwortlich. Eine Unterlassung führt zum Verlust der erklärten Leistung.
Um die ordnungsgemäße Funktion des SCHIEBETOR „ORPHEUS" sicherzustellen, müssen Sie eine fachge-
rechte Wartung periodisch durchführen und dokumentieren. Die Vorgaben der Überprüfung und der
JANSEN TORE GMBH & CO. KG
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VERSIONSTAND 22.01.2025

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