— Am Rollstuhl verankerte Rückhaltesysteme für
Fahrzeuginsassen, d. h. 3-Punkt-Gurte, Gurte oder
Haltungsstützen (Beckenriemen, Beckengurte), sollten
nicht als Rückhalteeinrichtungen für Fahrzeuginsassen in
einem fahrenden Fahrzeug verwendet werden bzw. es
darf sich nicht auf derartige Rückhalteeinrichtungen
verlassen werden. Verwenden Sie stattdessen stets ein
im Fahrzeug verankertes und zertifiziertes
Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem.
— Bei der Anbringung der Fahrzeuginsassen-
Rückhalteeinrichtung ist darauf zu achten, dass der
Sicherheitsgurtverschluss so positioniert ist, dass der
Entriegelungsknopf während des Transports und bei
einem Unfall nicht von Komponenten des
Elektrorollstuhls berührt wird
— Sicherheitsgurte müssen am Körper des Benutzers
anliegen. Sie dürfen nicht durch Teile des
Elektrorollstuhls, wie z. B. Armlehnen oder Räder, vom
Körper des/der Benutzers/-in ferngehalten werden.
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Der Beckengurt sollte zwischen Becken und Oberschenkel des
Benutzers verlaufen und darf weder blockiert werden noch zu locker
sitzen. Der ideale Winkel des Beckengurts zur Horizontalen liegt
zwischen 45° und 75°. Der größte zulässige Winkel beträgt zwischen
30° und 75°. Der Winkel sollte niemals kleiner als 30° sein!
Der Sicherheitsgurt des Transportfahrzeugs sollte wie oben abgebildet
angelegt werden.
1) Mittellinie des Körpers
7 Transport
2) Mitte des Brustbeins
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