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Guntamatic POWERCHIP Installationshandbuch Seite 24

Hackgutfeuerung
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Abb.10
24
15. Die Temperaturüberwachung (TÜB) kann aufgrund der
Sprinklereinrichtung an der Antriebseinheit (Sprinkler 55° C)
bis 50 m³ Lagerraumvolumen entfallen. Bei Lagerraum-
volumen größer 50 m³ ist die Temperaturüberwachung
(TÜB) zusätzlich zur Sprinklereinrichtung an der Antriebs-
einheit im Bereich des Mauerdurchbruches einzubauen und
an eine Warneinrichtung wie z.B. ein Signalhorn an-
zuschließen. Ebenfalls ab 50 m³ Lagerraumvolumen ist
eine vom Heizraum aus, händisch auszulösende Lösch-
einrichtung (HLE), angeschlossen an eine unter Druck
stehende Wasserleitung und ausgeführt als Leerverrohrung
DN20, direkt über dem Durchtritt des Raumaustragungs-
kanals im Brennstofflager mündend einzubauen. Die
Löscheinrichtung muss mit einem Hinweisschild „Lösch-
einrichtung Brennstofflagerraum" gekennzeichnet werden.
16. Bei Hackgutbetrieb ist ein Schrägboden nicht zwingend
erforderlich. Bei Korn- oder Pelletsbetrieb muss jedoch ein
Schrägboden eingebaut werden. Schrägböden aus Holz
oder Beton sind bauseits zu errichten. Bei Holzschräg-
böden ist die Verbretterung aus 3 cm starken gehobelten
Brettern oder Leimschichtplatten zu fertigen. Die Unter-
konstruktion aus 10 x 10 cm Kantholzaufbau laut Abb.11.
anfertigen. Die Stützen müssen auf Beton oder Blechen
stehen. Der Abstand der Federarme zum Schrägboden
muss 15-20 mm betragen. Bei Schrägboden aus Beton 2-3
cm Abstand zum Schneckenkanal.
Abb.11

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