4
Verpflichtungen des Betreibers
Betreiber im Sinne dieser Betriebsanleitung ist jede natürliche oder juristische Per-
son, die das Flurförderzeug selbst nutzt oder in deren Auftrag es genutzt wird. In be-
sonderen Fällen (z.B. Leasing, Vermietung) ist der Betreiber diejenige Person, die
gemäß den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen Eigentümer und
Nutzer des Flurförderzeuges die genannten Betriebspflichten wahrzunehmen hat.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Flurförderzeug nur bestimmungsgemäß
verwendet wird und Gefahren aller Art für Leben und Gesundheit des Benutzers oder
Dritter vermieden werden. Zudem ist auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvor-
schriften, sonstiger sicherheitstechnischer Regeln sowie die Einhaltung der Betriebs-
, Wartungs- und Instandhaltungsrichtlinien zu achten.
Das Flurförderzeug darf nur von dafür ausgebildetetem und geschultem Personal be-
dient werden. Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle Benutzer diese Betriebsan-
leitung gelesen und verstanden haben.
M
Bei Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung entfällt unsere Gewährleistung. Ent-
sprechendes gilt, wenn ohne Einwilligung des Hersteller-Kundendienstes vom Kun-
den und/oder Dritten unsachgemäß Arbeiten an dem Gegenstand ausgeführt worden
sind.
5
Anbau von Anbaugeräten und / oder Zubehörteilen
Der An- oder Einbau von zusätzlichen Einrichtungen, mit denen in die Funktionen des
Flurförderzeuges eingegriffen wird oder diese Funktionen ergänzt werden, ist nur
nach schriftlicher Genehmigung des Herstellers zulässig.
Ggf. ist eine Genehmigung der örtlichen Behörden einzuholen. Die Zustimmung der
Behörde ersetzt jedoch nicht die Genehmigung durch den Hersteller.
A 2