7
Zusatzausstattung
7.1
Sitzheizung
Z
Alle Zusatz-E-Anlagen werden abhängig von der Schaltschlossstellung geschaltet
(nach erfolgter Sicherheitsabfrage, siehe Abschnitt 3.3). Batteriehauptschalter muss
eingeschaltet sein (siehe Kapitel E „Betriebsbereitschaft herstellen").
Um eine Batterieentladung nach Abstellen des Fahrzeuges zu vermeiden, unbedingt
Kapitel E „Fahrzeug gesichert abstellen" befolgen.
50
Pos.
Bezeichnung
o Beheizbare Sitzfläche (Stoff oder Leder)
50
o Kontrolleuchte Sitzheizung
51
o Schalter Sitzheizung EIN/AUS
52
7.2
Arbeitsscheinwerfer
Pos.
Bezeichnung
o Suchscheinwerfer
53
o Schalter Scheinwerfer EIN/AUS
54
Z
Der Arbeitsscheinwerfer ist mit einem allseitig schwenkbaren Gelenk ausgestattet.
E 42
53
51
52
54