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Mru Garantiebedingungen; Entsorgungs-Rücknahmegarantie; Rückgabe Von Geräten; Verpackung - Mru Montec Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

1.4 MRU Garantiebedingungen

1.5 Entsorgungs-Rücknahmegarantie
1.6 Rückgabe von Geräten

1.7 Verpackung

1.8 Rücknahme von schadstoffhaltigen Teilen
Für die Garantiebedingungen zu Ihrem Analysator konsultieren Sie
bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB von MRU.
MRU verpflichtet sich, alle von uns gelieferten schadstoffhaltigen
Teile, welche nicht auf dem "normalen" Weg entsorgt werden
können, zurückzunehmen.
Die Rücklieferung muss für uns kostenfrei erfolgen. Schadstoffhaltige
Teile sind: z.B. elektrochemische Sensoren.
Die MRU GmbH ist verpflichtet, alle Analysatoren, die nach dem 13.
August 2005 ausgeliefert wurden, zur ordnungsgemäßen Entsorgung
zurückzunehmen. Das Gerät muss frankiert an MRU zurückgeschickt
werden.
Bewahren Sie den Originalkarton und das Verpackungsmaterial auf,
um Transportschäden zu vermeiden, falls Sie das Gerät an das Werk
schicken müssen.
Die MRU GmbH verpflichtet sich, alle von uns gelieferten Teile
zurückzunehmen, die gefährliche Stoffe enthalten und nicht auf
normalem Wege entsorgt werden können.
Gefahrstoffhaltige Teile sind z.B. elektrochemische Sensoren,
Batterien und Akkumulatoren.
Die Rücklieferung hat für MRU kostenfrei zu erfolgen.
1 Einleitung und Randbedingungen
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