14 BREMSANLAGE
14.6
14.7
78
S05262-10
Bremsflüssigkeitsstand der Hinterradbremse kontrollieren
Warnung
Unfallgefahr Die Bremsanlage fällt bei unzureichendem Bremsflüssigkeitsstand aus.
Wenn der Bremsflüssigkeitsstand unter die MIN‑Markierung sinkt, ist die Bremsanlage undicht oder die
Bremsbeläge sind abgenutzt.
–
Kontrollieren Sie die Bremsanlage und fahren Sie nicht weiter, bevor das Problem behoben ist. (Ihre
autorisierte KTM-Fachwerkstatt hilft Ihnen gern.)
Warnung
Unfallgefahr Überalterte oder ungeeignete Bremsflüssigkeit beeinträchtigt die Funktion der Bremsanlage.
–
Stellen Sie sicher, dass die Bremsflüssigkeit der Vorder‑ und Hinterradbremse nach den Vorgaben des
Serviceplans gewechselt wird. (Ihre autorisierte KTM-Fachwerkstatt hilft Ihnen gern.)
–
Stellen Sie sicher, dass ausschließlich saubere, freigegebene Bremsflüssigkeit aus einem dicht ver-
schlossenen Behälter verwendet wird. (Ihre autorisierte KTM-Fachwerkstatt hilft Ihnen gern.)
V02518-10
Bremsflüssigkeit der Hinterradbremse nachfüllen
Warnung
Unfallgefahr Die Bremsanlage fällt bei unzureichendem Bremsflüssigkeitsstand aus.
Wenn der Bremsflüssigkeitsstand unter die MIN‑Markierung sinkt, ist die Bremsanlage undicht oder die
Bremsbeläge sind abgenutzt.
–
Kontrollieren Sie die Bremsanlage und fahren Sie nicht weiter, bevor das Problem behoben ist. (Ihre
autorisierte KTM-Fachwerkstatt hilft Ihnen gern.)
–
Bremsbeläge auf ihre Belagstärke
A
Mindestbelagstärke
»
Wenn die Mindestbelagstärke unterschritten ist:
–
Bremsbeläge der Vorderradbremse wechseln.
–
Bremsbeläge auf Beschädigung und Rissbildung kontrollieren.
»
Wenn Beschädigungen oder Risse vorhanden sind:
–
Bremsbeläge der Vorderradbremse wechseln.
–
Sicherung der Bremsbeläge kontrollieren.
»
Wenn die Bremsbeläge nicht korrekt gesichert sind:
–
Bremsbeläge sichern, ggf. Neuteile verwenden.
–
Fahrzeug senkrecht stellen.
–
Bremsflüssigkeitsstand am Bremsausgleichsbehälter kontrollie-
ren.
»
Wenn der Flüssigkeitsstand die MIN-Markierung
erreicht hat:
–
Bremsflüssigkeit der Hinterradbremse nachfüllen.
(
S. 78)
A
kontrollieren.
≥ 1 mm
1