Umgebungstemperatur während des Transportes kann die Kraft im Gurtband
beeinflussen. Die Zurrkraft ist nach Eintritt in warme Regionen zu überprüfen.
9. Zurrgurte müssen außer Betrieb genommen oder dem Hersteller zur Instandsetzung
zurückgeschickt werden, falls sie Anzeichen von Schäden zeigen. Die folgenden
Punkte sind als Anzeichen von Schäden zu betrachten:
- bei Gurtbändern (die außer Betrieb zu nehmen sind): Rissen, Schnitte, Einkerbungen und
Brüche in lasttragenden Fasern und Nähten, Verformungen durch Wärmeeinwirkung;
- bei Endbeschlagteilen und Spannelementen, Verformungen, Risse, starke Anzeichen
von Verschleiß und Korrosion. Es dürfen nur Zurrgurte instand gesetzt werden, die
Etiketten zu ihrer Identifizierung aufweisen. Falls es zu einem zufälligen Kontakt mit
Chemikalien kommt, muss der Zurrgurt außer Betrieb genommen werden, und der
Hersteller oder Lieferer muss befragt werden.
10. Es ist darauf zu achten, dass der Zurrgurt durch die Kanten der Ladung, an der er
angebracht wird, nicht beschädigt wird. Eine regelmäßige Sichtprüfung vor und nach
jeder Benutzung wird empfohlen.
11. Es sind nur lesbar gekennzeichnete und mit Etiketten versehene Zurrgurte zu verwenden.
12. Zurrgurte dürfen nicht überlastet werden: Die maximale Handkraft von 250 N
(25 daN auf Etikett; 1 daN ≈ 1 kg) darf nur mit einer Hand aufgebracht werden. Es
dürfen keine mechanischen Hilfsmittel wie Stangen oder Hebel usw. verwendet
werden, es sei denn, diese sind Teil des Spannelementes.
13. Geknotete Zurrgurte dürfen nicht verwendet werden.
14. Schäden an Etiketten sind zu verhindern, indem man sie von den Kanten der Ladung
und, falls möglich, von der Ladung fern hält.
15. Gurtbänder sind vor Reibung und Abrieb sowie vor Schädigungen durch Ladungen
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