2. Allgemeines
2.4 Haftung
Die Beseitigung von Mängeln darf nur durch fachkundiges
Personal vorgenommen werden.
Die Haftung des Herstellers beschränkt sich auf Schäden,
die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch entstehen. Der
Hersteller haftet nicht für Sicherheitsmängel, die nach
dem derzeitigen Stand der Technik noch nicht erkennbar
sind.
Verstöße:
· gegen Sicherheitshinweise für das Bedienungspersonal
· gegen die Hinweise auf besondere Gefahren
· gegen das Verbot eigenmächtiger Umbauten und Verände-
rungen
· gegen die Verwendung von nicht vom Hersteller freigegebe-
nen Komponenten
schließen die Haftung des Herstellers für Folgen aus.
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