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Hettich LegaDrive Betriebs- Und Montageanleitung Seite 7

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2. Allgemeines
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Warnung
Warnung!
Dieser Gefahrenhinweis weist auf eine mögli-
cherweise gefährliche Situation hin, die zum
Tod oder zu schweren Verletzungen führen kann,
wenn die Sicherheitsmaßnahmen nicht befolgt
werden.
Das vorliegende Hubsäulensystem dient ausschließlich zur
Montage und anschließender Verwendung als elektrisch
höhenverstellbarer Sitz- / Steharbeitsplatz gemäß EN 527 in
geschlossenen Räumen gewerblicher Umgebung. Das Hub-
säulensystem ist somit nur für diesen Verwendungszweck
bestimmt.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung, z. B.
außerhalb der technischen Spezifikationen (siehe Kapitel 4.1),
gilt als Fehlanwendung und ist nicht bestimmungsgemäß.
Hinweis
i
Verwenden Sie das Hubsäulensystem nicht in
privater Umgebung, sondern nur in gewerblichen
Räumen.
Beachten Sie hierzu unbedingt das Kapitel 3 „Sicherheit".
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
Bei eigenmächtigen Veränderungen am Hubsäulensystem
entfällt die Produkthaftung und die Haftung des Herstellers
für daraus resultierende Schäden.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestim-
mungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der
Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer.
2.2 Vorhersehbare Fehlanwendung
Warnung
Bei Fehlanwendung können Gefahren auftre-
ten!
Als vorhersehbare Fehlanwendung, gelten
insbesondere die folgenden Situationen:
· Personen können Schutzeinrichtungen mani-
pulieren.
· Personen können trennende Schutzeinrichtun-
gen entfernen und das Hubsäulensystem dann
in Betrieb nehmen.
· Personen können das Tischgestell in privater
Umgebung verwenden.
· Personen können das Tischgestell zum Heben
von Personen oder Lasten verwenden.
· Personen können am Tischgestell Wartungen,
Störungsbeseitigungen, etc. vornehmen, ob-
wohl das Hubsäulensystem nicht spannungslos
geschaltet wurde.
· Personen können Verstellungen am Tischgestell
vornehmen, obwohl sich andere Personen im
Gefahrenbereich befinden.
· Personen können die maximale Belastung des
Tischgestells missachten.
· Personen können Gehäuse der Systemkompo-
nenten öffnen, entfernen oder beschädigen.
Die genannten Punkte sind einige der Restgefahren, welche
trotz Verbot möglich sind und die Gesundheit der Mitarbeiter
gefährden können.
Die Sicherheitsanforderungen, welche in der Betriebssicher-
heitsverordnung definiert sind, müssen durch den Betreiber
eingehalten werden.
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