11. Entsorgung
11.2 Verschrottung
Wird das Hubsäulensystem einmal endgültig außer Betrieb
gesetzt, sind die zu diesem Zeitpunkt gültigen Gesetze und
Vorschriften für die Entsorgung zu beachten und einzuhalten.
Die endgültige Außerbetriebnahme und Entsorgung erfordert
zusätzlich eine komplette Deinstallation der gesamten Ener-
gieversorgung.
Um Lebensgefahr durch elektrischen Stromschlag zu ver-
meiden:
Gefahr
Gefahr durch Stromschlag!
Deinstallationsarbeiten der elektrischen Ausrüs-
tung dürfen nur von ausgebildetem Elektrofach-
personal ausgeführt werden!
Es ist sinnvoll zu prüfen, welche Materialien dem Recycling zuge-
führt werden können und dies dann auch zu tun.
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