9. Wartung und Instandhaltung
· Regelmäßige Prüfung der Elektroinstallation gemäß VDE-
Richtlinien.
· Einhaltung aller nationalen Vorschriften/Regelungen.
· Reinigung des gesamten Tischgestells min. alle 2 Wochen
(empfohlen).
Die Lebensdauer des Hubsäulensystems hängt von der bestim-
mungsgemäßen Verwendung und der Einhaltung regelmäßiger
Wartungsintervalle ab.
Warnung
Verletzungsgefahr!
Wartung- und Instandhaltungsarbeiten sind
ausschließlich durch eingewiesenes Fachpersonal
durchzuführen.
Hinweis
i
Werden in einem System Hubsäulen getauscht,
sind zuvor zwingend die Steuerung auf
Werkseinstellungen zurückzusetzen (siehe dazu
Kapitel 7.5.8) und ein manueller Reset (siehe
dazu Kapitel 7.4.4) durchzuführen.
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9.1 Sicherheitshinweise
Warnung
Verletzungsgefahr!
· Wartungsarbeiten nur im Stillstand des Hub-
säulensystems durchführen.
· Sicherstellen, dass das Hubsäulensystem gegen
unbeabsichtigtes Einschalten gesichert ist.
· Sicherheitshinweise und Unfallverhütungsvor-
schriften bei der Verwendung von Öl-/Schmier-
stoffen, Reinigungsmittel und Ersatzteilen des
entsprechenden Herstellers beachten!
Gefahr
Lebensgefahr!
Wartungsarbeiten an elektrischen Anschlüssen des
Hubsäulensystems bzw. an elektrischen Hilfs- /
Steueranschlüssen dürfen nur Elektrofachkräfte
durchführen.
Vor Beginn der Störungsbeseitigung muss das
Hubsäulensystem spannungsfrei geschaltet
werden!
Trennen Sie das Stromversorgungskabel vom
Stromnetz und sichern Sie dieses gegen unbeab-
sichtigtes Wiedereinschalten.
Warnung
Verletzungsgefahr!
· Die grundlegenden Sicherheitshinweise in den
Dokumentationen der Unterlieferanten sind zu
beachten.
· Es ist vom Hersteller untersagt, Brennschneid-,
Schweiß-, Löt- und Schleifarbeiten am Hubsäu-
lensystem durchzuführen.
Gefahr
Lebensgefahr durch Beeinflussung der Schutz-
einrichtungen!
Beeinflusste Schutzeinrichtungen gewähren im
Gefahrfall keinen Schutz. Dies kann zu tödlichen
Verletzungen des Personals und zu Schäden der
Hubsäule oder anderen Sachwerten führen.
· Grundsätzlich sollen bei Montage- / Demontage- /
Remontage- sowie Reparaturarbeiten keine
Sicherheitseinrichtungen demontiert oder außer
Funktion gesetzt werden.