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Fliegl Asphaltprofi ASS 372 Mega Bedienungsanleitung Seite 102

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Asphaltprofi ASS 372 Mega
13. Anhang
13.1 Betriebsanweisung Motor und Hydrauliköl
Name des Betriebs:
Arbeitsbereich:
Verschlucken (Essen, Trinken, Rauchen mit beschmutzten Händen) oder Aufnahme durch die
Haut können zu Gesundheitsschäden führen, was auch für das nach Gebrauch anfallende Altöl
gilt. Das Einatmen von thermischen Zersetzungsprodukten kann ebenso gesundheitsschädlich
sein. Kann die Haut reizen. Gefahr durch Brennbarkeit. Wassergefährdend - Eindringen in
Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!
Gefäße nicht offen stehen lassen! Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden!
Ölnebelbildung möglichst vermeiden! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Stark
verunreinigte Kleidung wechseln! Nicht rauchen, kein offenes Licht oder Feuer! Mit Motorenölen
getränkte Putzlappen in verschließbaren, nicht brennbaren Behältern sammeln.
Augenschutz:
Bei Spritzgefahr Schutzbrille tragen.
Handschutz:
Geeignete Schutzhandschuhe z. B. aus Nitril, Butyl oder Viton tragen.
Hautschutz:
Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe
(Öl in Wasseremulsion) verwenden.
Atemschutz:
Bei Bildung von Ölnebeln: Filter A P2 benutzen.
Beim Eindringen in Oberflächenwasser weitere Ausdehnung durch Ölsperren verhindern.
Brand:
Geeignete Löschmittel: Schaum, Kohlendioxid, ABC-Löscher; Kein Wasserstrahl !
Auslaufen:
Nach Auslaufen größerer Mengen Ölbindemittel verwenden!
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünnungs- oder Lösungsmittel
verwenden!
Augenkontakt:
10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen.
Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, für ärztliche Behandlung sorgen.
Kleiderkontakt:
Verunreinigte Kleidung sofort wechseln.
Ersthelfer: Herr/Frau .........................................................
Wassergefährdend! Eindringen in Gewässer und Boden verhindern! Nicht in Ausguss oder Mülltonne
schütten! Verschiedene Ölarten nicht miteinander vermischen, sondern getrennt sammeln!
Es wird bestätigt, dass die Inhalte dieser Betriebsanweisung mit den betrieblichen Verhältnissen und Erkenntnissen der
Gefährdungsbeurteilung übereinstimmen.
_________
Datum
Betriebsanweisung
Gemäß § 14 GefStoffV
Tätigkeit:
Motor-/Hydrauliköl
Gefahren für Mensch und Umwelt
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Verhalten im Gefahrfall
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
Sachgerechte Entsorgung
___________________
Unterschrift des Unternehmers
Fliegl Bau- & Kommunaltechnik GmbH, DE – 84453 Mühldorf am Inn
Anhang
Stand: 08/2011
Notruf: 112
97 von 114

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