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Pflichten Des Betreibers - Lauda In 550 Xt Fc Betriebsanleitung

Integral prozessthermostate mit durchflussregler
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Inhaltsverzeichnis
1.2 

Pflichten des Betreibers

V5
Der Überlauf darf nicht verschlossen werden.
n
Bringen Sie die Temperierflüssigkeit vor dem Entleeren auf Raumtem-
n
peratur.
Beim Wechsel zu einer anderen Temperierflüssigkeit reinigen Sie das
n
Gerät intensiv und entleeren es vollständig. Es wird empfohlen, das
Gerät mit der neuen Temperierflüssigkeit zu spülen.
Vermeiden Sie unbedingt das Eindringen von Sekundärflüssigkeiten in
n
das Gerät (zum Beispiel über einen defekten kundenseitigen Wärmetau-
scher).
Beachten Sie alle Produktsicherheitslabel/Sicherheitszeichen auf dem
n
Gerät.
Zusätzliche Sicherheitshinweise für wassergekühlte Geräte
Verwenden Sie geeignetes Kühlwasser um Korrosion im Kühlwasser-
n
kreislauf zu vermeiden.
Der Rücklaufschlauch der Wasserkühlung muss im Ausgussbereich
n
sicher fixiert werden um ein unkontrolliertes Abgleiten des Schlauches,
auch bei Druckstößen, zu verhindern.
Rücklaufschlauch der Wasserkühlung muss im Ausgussbereich so fixiert
n
werden, dass ein Herausspritzen von heißem Kühlwasser nicht möglich
ist.
Vermeiden Sie ein Abknicken oder Abquetschen des Rücklaufschlauchs
n
der Wasserkühlung. Durch Überdruck können die Kühlwasserschläuche
abreißen und heißes Kühlwasser kann austreten.
Zur Vermeidung von Schäden durch eine Leckage des Kühlwassersys-
n
tems wird empfohlen, einen Leckwassermelder mit Wasserabschaltung
zu installieren.
Die nationalen Vorschriften zum Betrieb, des jeweiligen Landes in dem die
Anlage aufgestellt wird, sind zu beachten.
Insbesondere die Anwendung von gesetzlichen Vorschriften zur Betriebssi-
cherheit sind zu beachten.
Beachten Sie die Bedingungen für die Aufstellung in Ä „Aufstellungsort"
auf Seite 154.
Für Betreiber innerhalb der EU müssen die gültigen Vorschriften der Ver-
ordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase erfüllt werden. Für
einen vollständigen Überblick ist auf die Verordnung verwiesen, dazu gehört:
Das allgemeine Ziel der Verordnung ist eine Minderung der Emissionen
n
von fluorierten Treibhausgasen.
Regelmäßige Dichtheitskontrollen in Abhängigkeit von der Menge an
n
CO
-Äquivalent (siehe Typenschild und Verordnung; ab 5 t CO
2
valent können regelmäßige Dichtheitskontrollen notwendig sein).
Dichtheitskontrollen, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Außerbet-
n
riebnahme oder Rückgewinnung durch zertifiziertes, autorisiertes Per-
sonal durchführen zu lassen (zum Beispiel LAUDA Service).
Führen von Aufzeichnungen über hinzugefügte oder rückgewonnene
n
Kältemittel, inklusive Menge und Art. Die Aufzeichnungen sind mindes-
tens 5 Jahre aufzubewahren.
Integral Prozessthermostate mit Durchflussregler
-Äqui-
2
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Fehlerbehebung

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