MONTAGE ABNAHME
1.8
ABNAHME
1.8.1 Einweisungspflicht des
Anlagenerstellers
Nach den Bestimmungen der
Trinkwasserverordnung und der AVBWasserV ist
der Betreiber bzw. der Anschlussnehmer für den
ordnungs- und bestimmungsgemäßen Betrieb und
den Unterhalt der Trinkwasserinstallation
verantwortlich.
Damit der Betreiber oder Anschlussnehmer diese
Verpflichtung erfüllen kann, ist der Anlagenersteller
verpflichtet, den Betreiber in die Anlage
einzuweisen und mit der Betriebsweise vertraut zu
machen.
Die VOB Teil C „Allgemeine Technische
Vertragsbestimmungen (ATV) DIN 18381"
formuliert weitere Anforderungen an die Unterlagen
über Betrieb, Bedienung und Instandhaltung,
welche dem Auftraggeber bei der Abnahme
unaufgefordert zu übergeben sind.
Dazu zählen u. a.:
• Ausführungspläne als Grundrisse
• Strang- und Regelschemata
• Berechnungen für Rohrnetz- und
Pumpenauslegungen
• Leistungsdaten für Wärmeerzeuger
1.8.2 Übergabe
Die Übergabe der fertiggestellten
Trinkwasserinstallation an den Betreiber erfolgt auf
Grundlage eines Inbetriebnahme- und
Einweisungsprotokolls, welchem eine
Anlagenbeschreibung sowie Inspektions- und
Wartungsanleitungen beigefügt sind,
gegebenenfalls mit dem Nachweis der
einwandfreien Wasserbeschaffenheit.
Das Übergabeprotokoll soll von den
Verantwortlichen unterschrieben werden. Der
Betreiber ist insbesondere darauf hinzuweisen,
dass er für einen regelmäßigen und vollständigen
Austausch des Trinkwassers an allen
Entnahmestellen bis zum bestimmungsgemäßen
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Betrieb zu sorgen hat. Außerdem ist der Betreiber
auf seine Informationspflicht, seine
Organisationshaftung und
Verkehrssicherungspflicht hinzuweisen.
Mit der Übergabe (bzw. nach erfolgreicher
Abnahme) der haustechnischen Anlage wird zudem
ein juristisch wichtiger Meilenstein passiert, er
markiert den Gefahrenübergang und den Beginn
der Verantwortung und der Instandhaltungs- und
Wartungspflicht für den Betreiber.
Eine sehr gute Hilfestellung bietet die vom
ZVSHK erstellte Broschüre
„Betriebsanleitung Trinkwasserinstallation".
Die Broschüre enthält die Unterlagen, die
zur Erfüllung der werkvertraglichen Pflichten
eines Auftragnehmers gegenüber dem
Betreiber erforderlich sind. Zudem sind ein
Übergabeprotokoll, eine Liste der
Durchführungshinweise für Inspektion und
Wartung sowie die Zeitspannen der
wesentlichen Anlagenteile enthalten.
Herausgeber:
Zentralverband Sanitär Heizung Klima
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
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