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Geberit PUSHFIT Bedienungsanleitung Seite 43

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1.7.3 Erstbefüllung bei Druckprobe / Inbetriebnahme
Aus Gründen der Trinkwasserhygiene, des Frost-
und Korrosionsschutzes soll das Befüllen der
Trinkwasserinstallation erst unmittelbar vor dem
Betrieb der Anlage erfolgen. Das Befüllen der
Trinkwasserinstallation ist nur zulässig, wenn sich
danach der bestimmungsgemäße Betrieb einstellt,
oder der Wasserinhalt der Anlage in regelmäßigen
Abständen (spätestens nach 7 Tagen)
ausgetauscht wird. Lange Verweilzeiten des
Trinkwassers in einer befüllten oder teilbefüllten
Rohrleitung können die Trinkwasserqualität negativ
beeinträchtigen.
Entsprechend dem DVGW Arbeitsblatt W404 ist die
Hausanschlussleitung vor dem Einbau des
Wasserzählers nach dem DVGW Arbeitsblatt W291
zu spülen. Die Hausanschlussleitung verbindet die
Versorgungsleitung mit der Kundenanlage.
Abbildung 13: Probenahmestelle hinter der Wasserzählanlage
Das Spülen der Hausanschlussleitung ist Aufgabe
des Wasserversorgers. Nach erfolgreicher Spülung
gibt der Wasserversorger den Hausanschluss frei.
Die Trinkwasserinstallation darf nur mit filtriertem
Trinkwasser befüllt werden, das keine Partikel
≥ 150 μm enthält.
Die Spülung der Hausanschlussleitung und die
Befüllung der Trinkwasserinstallation sind zu
protokollieren. Falls gegenüber dem Auftraggeber
der Nachweis der einwandfreien mikrobiologischen
Beschaffenheit des Trinkwassers geführt werden
muss, sollte auch, (zeitlich unmittelbar nach der
Befüllung), direkt hinter der Wasserzähleranlage
eine Wasserprobe entnommen werden. In
medizinischen Einrichtungen muss grundsätzlich
auch das Vorkommen von Pseudomonas
aeruginosa untersucht werden.
3
m
Probenahmestelle
MONTAGE   INBETRIEBNAHME
Pa
P
43

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619.020.00.1619.021.00.1619.022.00.1