5.9
ABNEHMEN
DES
ANHÄNGERKUPPLUNG
Beim Entfernen des Fahrradträgers gehen Sie anschließend in umgekehrter
Reihenfolge der Montage vor:
• Entsperren Sie den Nummernschildhalter und drehen Sie ihn in die
Aufbewahrungsposition.
• Klappen Sie den Fahrradträger zusammen.
• Ziehen Sie den Stecker aus der Anhängersteckdose Ihres Fahrzeugs.
• Öffnen Sie den Hebel des Schnellverschlusses und heben Sie den Träger
von der Kupplung ab.
1.
Bild 32: Kennzeichenhalter entriegeln und zurückschwenken
Bild 33: Kennzeichenhalter in Aufbewahrungsposition
Bild 34: Zusammenklappen des Fahrradträgers
14
FAHRRADTRÄGERS
VON
2.
DER
Mit dem genialen Einklappsystem
einfach zu tragen und lagern.
Bild 35: Tragegriff
6. WARTUNG UND PFLEGE
6.1 WARTUNG
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ist der Fahrradträger wartungsfrei.
6.2 PFLEGE
Reinigen Sie den Fahrradträger mit einem milden Reinigungsmittel, mit
warmem Wasser und/oder einem weichen Tuch. Entfernen Sie vorher
groben Schmutz und Staub.
Benutzen Sie keine Lösungsmittel oder ähnliche Reiniger, da diese den
Fahrradträger beschädigen können.
Lassen Sie den Fahrradträger von alleine trocknen. Benutzen Sie keinen Fön
oder andere Heizgeräte für eine Beschleunigung des Trocknungsvorgangs.
Reinigen Sie den Fahrradträger im Küstenbereich und beim Einsatz bei
Winterbedingungen regelmäßig, um Salz abzuspülen und die Haltbarkeit
des Fahrradträgers zu verlängern.
Lagern Sie den Fahrradträger in längeren Zeiten ohne Benutzung (z. B. über
den Winter) trocken und geschützt, um die Lebensdauer zu verlängern.
Prüfen Sie vor jeder Fahrt den Fahrradträger auf Verschleiß.
Defekte Teile und Spannriemen müssen ausgetauscht werden.
Die Stahlteile des Fahrradträgers wurden werksseitig durch eine
Pulverlackbeschichtung gegen Korrosion geschützt. Ist diese Lackschicht
beschädigt, sorgen Sie schnellstmöglich für eine professionelle Beseitigung
des Schadens.
Für den Austausch der Teile wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Jegliche Veränderung an Originalteilen und Materialien oder an der
Konstruktion des Fahrradträgers kann die Sicherheit und Leistungsfähigkeit
beeinträchtigen.
7. HINWEISE ZUM UMWELTSCHUTZ
Durch seine Beleuchtungsanlage ist der Fährradträger ein Elektrogerät.
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet,
dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit
dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind
gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte
am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf
diese Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder
Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen werden
können, sind vor der Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle von
diesem zu trennen und einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das
Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen
werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder bei den von den Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist
unentgeltlich.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für
Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens