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Pulver
Ungünstige Pulver-Luft-Konzentrationen können sich in Anwesenheit von
Funken entzünden. Es ist eine genügende Abluft in der Beschichtungs-
kabine zu gewährleisten. Das auf dem Boden um die Pulversprüheinrich-
tung liegende Pulver stellt eine drohende Rutschgefahr dar.
Statische Aufladung
Die statische Aufladung kann verschiedene Folgen haben: Aufladung von
Personen, elektrischen Schlag, Funkenbildung. Das Aufladen von Ge-
genständen muss vermieden werden - siehe Kapitel "Erdung"
Erdung
Sämtliche elektrisch leitfähigen Teile, die sich im Arbeitsbereich (gem.
EN 12981: im Radius von 1 m um jede Kabinenöffnung herum) befinden
und insbesondere die Werkstücke, sind zu erden. Der Erdableitungswi-
derstand jedes Werkstücks muss maximal 1 MOhm betragen. Dieser Wi-
derstand muss regelmässig geprüft werden. Die Beschaffenheit der
Werkstückaufnahmen sowie der Gehänge muss sicherstellen, dass die
Werkstücke geerdet bleiben. Wenn die Erdung der Werkstücke über die
Aufhängevorrichtung erfolgt, muss diese stets sauber gehalten werden,
damit die erforderliche Leitfähigkeit erhalten bleibt. Zur Überprüfung der
Erdung sind geeignete Messgeräte am Arbeitsplatz bereitzuhalten und zu
benutzen.
Druckluft
Bei längeren Arbeitsunterbrüchen oder Stillstandzeiten ist die Pulver-
sprüheinrichtung drucklos zu machen. Bei Beschädigungen von Pneuma-
tikschläuchen, bei unkontrolliertem Austreten und bei unsachgemässem
Verwenden der Druckluft besteht Verletzungsgefahr.
Quetsch- und Scherstellen
Während des Betriebes können sich im Arbeitsbereich Bewegungsgeräte
(Hubgeräte, Verschiebeachsen) automatisch bewegen. Es ist sicherzu-
stellen, dass nur unterwiesene und besonders beauftragte Personen sich
diesen Bewegungsgeräten nähern. Abschrankungen sind gemäss den
örtlichen Sicherheitsvorschriften bauseitig auszuführen.
Zutrittsbeschränkungen aus besonderem Anlass
Der Verwenderbetrieb hat aufgrund der örtlichen Gegebenheiten dafür zu
sorgen, dass bei Reparaturen am Elektroteil oder Wiederinbetriebnahme-
tätigkeiten zusätzliche Massnahmen wie Abschrankung gegen den Zutritt
Unbefugter unbedingt getroffen werden.
Verbot von eigenmächtigen Umbauten und Veränderun-
gen an der Maschine
Jegliche eigenmächtigen Umbauten und Veränderungen an der Pulver-
sprüheinrichtung sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Bei Beschädigungen an der Pulversprüheinrichtung darf sie nicht weiter
verwendet werden, der defekte Teil muss sofort ersetzt oder repariert
werden. Es dürfen nur original Gema-Ersatzteile verwendet werden. Bei
Schäden durch Verwendung von Fremdteilen entfällt jeglicher Garantie-
anspruch.
Reparaturen dürfen nur durch einen Fachmann oder durch autorisierte
Gema-Reparaturstellen vorgenommen werden. Eigenmächtige, unbefug-
Allgemeine Sicherheitshinweise • 9
MagicCompact BA02