Einsetzen der geeichten Waage im
eichpflichtigen Verkehr
Die Waage darf nicht in offenen Verkaufstellen
benutzt werden.
Die Bauartzulassung zur Eichung gilt nur für
nichtselbsttätige Waagen; für selbsttätigen Betrieb
mit oder ohne zusätzlich angebauten Einrichtungen
sind die für den Aufstellort geltenden nationalen
Vorschriften zu beachten.
$ Auf dem Kennzeichnungsschild angegebener
Temperaturbereich (°C) darf beim Betrieb
nicht überschritten werden.
Die nationalen gesetzlichen Vorschriften für den
Einsatz im eichpflichtigen Verkehr sind zu beachten,
wenn die Waage nach einer Reparatur, bei
gebrochenem Siegel, umgestellten Verriegelungs-
schalter etc. neu justiert werden muß.
Nur durch die für Ersteichung* autorisierten
Kundendienstmitarbeiter auszufüllen:
(für Waagen der Genauigkeitsklasse K und l
im Fall der Eichung am Verwendungsort)
Erstgeeicht am (Datum):
Die Eichgültigkeit gilt für folgenden Aufstellort:
Firma/Name:
Serien-Nr.:
Straße:
Postleitzahl und Ort:
Land:
oder Zone:
* = gemäß Richtlinie 90/384/EWG
für nichtselbsttätige Waagen
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