2. Definitionen und Piktogramme
2.1. Definitionen
„Sicherheitsbeauftragter": Person oder Ab-
teilung, die für die Verwaltung und Betriebssi-
cherheit des in dieser Anleitung beschriebenen
Produkts verantwortlich ist.
„Einrichter": Qualifizierte Person, die für den
Einbau des Produkts verantwortlich ist.
DE
„Sachkundiger": Qualifizierte Person, die für
die in dieser Anleitung beschriebenen und dem
Benutzer erlaubten Wartungsarbeiten zuständig
ist, und die sachkundig und mit dem Produkt
vertraut ist.
„Bediener": Person, die das Produkt auf die da-
für vorgesehene Weise verwendet.
„PSAgA": Persönliche Schutzausrüstung gegen
Absturz.
„Karabiner": Verbindungselement zur Verbin-
dung von Bestandteilen eines Auffangsystems.
Entspricht der Norm EN 362.
„Auffanggurt": Sicherheitsgeschirr zum Auf-
fangen von Abstürzen. Bestehend aus Gurten
und Verschlüssen. Enthält Auffangösen mit der
Kennzeichnung A, wenn sie allein benutzt wer-
den können, oder mit der Kennzeichnung A/2,
wenn sie gemeinsam mit einer anderen Öse A/2
benutzt werden müssen. Entspricht der Norm
EN 361.
„Fallschutzanschlageinrichtung":
von Elementen inklusive eines Anschlagpunkts,
der möglicherweise ein oder mehrere struktu-
relle Befestigungselemente beinhaltet, die als
Teil einer Auffangvorrichtung verwendet werden
sollen.
„Tragfähigkeit": Maximales Gewicht des Bedie-
ners inklusive PSAgA, Arbeitskleidung, Werk-
zeuge und Komponenten, die für das Ausführen
der Arbeiten erforderlich sind.
„Auffangsystem": Aus folgenden Elementen
bestehende Einheit:
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– Auffanggurt.
– Höhensicherungsgerät mit automatischer
Aufwicklung oder Energieschockabsorber
oder mitlaufendes Auffanggerät an fester
Führung oder mitlaufendes Auffanggerät
an beweglicher Führung.
– Anschlagpunkt
– Karabiner.
„Element des Auffangsystems": Allgemeiner
Ausdruck zur Bezeichnung eines der folgenden
Elemente:
– Auffanggurt.
– Höhensicherungsgerät mit automatischer
Aufwicklung oder Energieschockabsorber
oder mitlaufendes Auffanggerät an fester
Führung oder mitlaufendes Auffanggerät
an beweglicher Führung.
– Anschlagpunkt
– Karabiner.
2.2. Piktogramme
GEFAHR: Am Zeilenanfang befindliche
Kennzeichnung der Anweisungen zur Ver-
meidung von Personenschäden wie tödli-
chen, schweren oder leichten Verletzun-
gen
Umweltschäden.
Wichtig: Am Zeilenanfang befindliche Kenn-
zeichnung der Anweisungen zur Vermei-
dung einer Störung oder Beschädigung der
Ausrüstungen, die jedoch keine direkte Ge-
fahr für das Leben und die Gesundheit des
Ein
Satz
Anwenders oder anderer Personen darstel-
len und/oder keinen Umweltschaden verur-
sachen.
HINWEIS: Am Zeilenanfang befindliche
Kennzeichnung der Anweisungen zur
Gewährleistung einer effizienten und
zweckmäßigen Installation, Benutzung
und Wartung.
sowie
zur
Vermeidung
von