Wenn Sie vorhaben, Ihr Hörgerät längere
Zeit nicht zu nutzen, sollten Sie die Batterie
herausnehmen.
Bestimmte, unten aufgelistete medizinische
oder zahnärztliche Untersuchungen, die
Röntgenaufnahmen einschließen, können
die Funktionstüchtigkeit Ihrer Hörgeräte
beeinträchtigen. Nehmen Sie die Hörgeräte
ab und bewahren Sie sie außerhalb des
Untersuchungszimmers/-bereichs auf, bevor
Sie sich einer der folgenden Untersuchungen
unterziehen:
•
Medizinische oder zahnärztliche Untersuchun-
gen mit Röntgenaufnahmen (auch CT-Untersu-
chungen).
•
Medizinische Untersuchungen mit MRT-
Aufnahmen, die Magnetfelder erzeugen.
Hörgeräte müssen vor dem Passieren einer
Sicherheitsschleuse (z. B. am Flughafen) nicht
abgenommen werden. Falls Röntgenstrahlen
verwendet werden, dann in sehr geringen Dosen,
die die Hörgeräte nicht beeinträchtigen.
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Bewertung der Kompatibilität mit
Mobiltelefonen
Manche Hörgeräteträger berichten von
Brummgeräuschen in ihren Hörgeräten bei der
Nutzung eines Mobiltelefons, was darauf hinweist,
dass Mobiltelefon und Hörgerät möglicherweise
nicht kompatibel sind. Gemäß dem ANSI C63.19
Standard (ANSI C63.19-2011 American National
Standard Methods of Measurement of Compatibility
Between Wireless Communications Devices
and Hearing Aids) kann die Kompatibilität eines
bestimmten Hörgeräts mit einem Mobiltelefon
anhand der Bewertung des Hörgeräts sowie
der Bewertung der Mobiltelefonemissionen
eingeschätzt werden. Beispiel: Hörgerätebewertung
4 (M4) und Mobiltelefonbewertung 3 (M3) ergeben
eine Gesamtbewertung von 7. Gesamtbewertungen
≥ 5 bedeuten „normalen Gebrauch",
Gesamtbewertungen ≥ 6 bedeuten „hervorragende
Funktionalität".
Die Bewertung dieser Hörgeräte ist mindestens M4.
Die Messungen zur Funktionalität, Kategorisierung
und Systemklassifizierung der Geräte basieren
auf allen verfügbaren Informationen, garantieren
jedoch nicht, dass alle Nutzer zufriedengestellt
werden können.
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