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Pflege Des Gerätes; Garantiebedingungen - Hartmann Veroval Compact+ Bpw 26 Gebrauchsanweisung

Handgelenk-blutdruckmessgerät
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9. Pflege des Gerätes
• Reinigen Sie das Gerät ausschließlich mit einem weichen, feuchten Tuch. Verwenden
Sie bitte weder Verdünner, Alkohol, Reinigungs- noch Lösungsmittel.
• Die Manschette kann vorsichtig mit einem leicht angefeuchteten Tuch und milder
Seifenlauge gereinigt werden. Die Manschette darf nicht vollständig in Wasser
getaucht werden.
• Es wird empfohlen, insbesondere bei Verwendung durch mehrere Benutzer, die
Manschette regelmäßig bzw. nach jedem Gebrauch zu reinigen und zu desinfizieren,
um Infektionen zu vermeiden. Die Desinfektion, besonders der Innenseite der
Manschette, sollte per Wischdesinfektion erfolgen. Verwenden Sie dabei ein
Desinfektionsmittel, welches mit den Materialien der Manschette verträglich ist,
z. B. 75 % Ethanol oder Isopropylalkohol. Weitere spezifische Desinfektionsmittel,
die geeignet sind, finden Sie auf unserer Webseite (Kapitel 11).
• Zum Schutz vor äußeren Einflüssen bewahren Sie das Gerät in der
Aufbewahrungsbox auf.
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10. Garantiebedingungen

• Für dieses hochwertige Qualitäts-Blutdruckmessgerät gewähren wir entsprechend
nachstehender Bedingungen 3 Jahre Garantieleistung ab Kaufdatum.
• Garantieansprüche müssen innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.
Das Kaufdatum ist durch die ordnungsgemäß ausgefüllte abgestempelte
Garantieurkunde oder die Kaufquittung nachzuweisen.
• Innerhalb der Garantiezeit leistet HARTMANN kostenlosen Ersatz für sämtliche
Material- und Fertigungsfehler am Gerät bzw. setzt dieses wieder instand. Eine
Verlängerung der Garantiezeit entsteht dadurch nicht.
• Abweichende Garantiebedingungen vor Ort entnehmen Sie bitte Ihrer
Garantieurkunde.
• Das Gerät ist nur für den in dieser Gebrauchsanweisung beschriebenen Zweck
vorgesehen.
• Der Hersteller ist nicht für Schäden oder Verletzungen haftbar, die aus
unsachgemäßer Handhabung bzw. unsachgemäßem Gebrauch oder
unbefugten Eingriffen resultieren. Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind
Zubehörteile, die einer Abnutzung unterliegen (Batterien, Manschetten usw.).
Schadensersatzansprüche sind auf den Warenwert beschränkt; der Ersatz von
Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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