WARNUNG
Verletzungsgefahr bei Arbeiten durch nicht
qualifiziertes Personal.
Für den sicheren Transport, die Installation,
den elektrischen Anschluss und die Inbetrieb-
nahme des Lüftungsgerätes sind Fachkenntnisse
erforderlich. Diese Tätigkeiten nur von einem
Fachinstallateur bzw. einer Elektrofachkraft
durchführen lassen.
WARNUNG
Verletzungsgefahr bei Arbeiten in der Höhe.
Benutzen Sie geeignete, zertifizierte Auf-
stiegshilfen (Leitern). Die Standsicherheit
ist zu gewährleisten, die Leiter ggf. durch eine
2. Person zu sichern.
Sorgen Sie dafür, dass Sie sicher stehen und
sich niemand unterhalb des Gerätes aufhält.
GEFAHR
Verletzungsgefahr bei beschädigtem Lüf-
tungsgerät.
Lüftungsgerät sofort außer Betrieb setzen,
wenn Sie Schäden oder Fehler feststellen, die
Personen oder Sachen gefährden können.
Bis zur völligen Instandsetzung eine weitere
Benutzung verhindern.
VORSICHT
Nicht bestimmungsgemäßer Betrieb bei
falschem Einbau.
Ein nicht ordnungsgemäß eingebautes Lüf-
tungsgerät kann einen nicht bestimmungs-
gemäßen Betrieb verursachen.
Lüftungsgerät nur gemäß den Planungs-
unterlagen installieren.
Insbesondere die Ausführungen zur Dämmung
von Lüftungskanälen und Schalldämmung beach-
ten. Empfehlung: Rohrschalldämpfer zur schallent-
koppelten Montage des Lüftungsgeräts verwenden.
VORSICHT
Verletzungsgefahr, falls Gerätekomponenten
(Heizregister, Wärmetauscher etc.) beim
Ausbau herunterfallen. Diese lassen sich
manchmal schwergängig herausziehen/ein-
schieben.
Sorgen Sie dafür, dass Sie sicher stehen und
sich niemand unterhalb des Gerätes aufhält.
Beim Aus- und Einbau die Komponente von un-
ten mit einer Hand abstützen.
GEFAHR
Gefahren bei nachträglichen, das Lüftungs-
system beeinflussenden An- oder Umbauten.
Nachträgliche An- oder Umbauten (Dunstab-
zugshaube, raumluftabhängige Feuerstätte etc.)
können zu Gesundheitsgefahren führen und ei-
nen nicht zulässigen Betrieb verursachen.
Nachträgliche An- oder Umbauten sind nur
dann zulässig, wenn die Systemverträglichkeit
von einem Planungsbüro ermittelt/sichergestellt
wird. Bei Einsatz einer Abluft-Dunstabzugshaube
oder raumluftabhängigen Feuerstätte muss diese
vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen wer-
den.
GEFAHR
Gefahr bei Betrieb mit nicht komplett mon-
tiertem Lüftungsgerät (offenes Gerät / ohne
Lüftungsleitungen). Laufende Ventilatoren
sind berührbar. An elektrischen Komponen-
ten besteht Stromschlaggefahr. Bei Geräten
mit Heizregister besteht Verbrennungsgefahr.
Bei offenem Lüftungsgerät müssen alle Ver-
sorgungsstromkreise abgeschaltet (Netz-
sicherung aus), gegen Wiedereinschalten gesi-
chert und ein Warnschild sichtbar angebracht
sein.
Lüftungsgerät nur komplett montiert, mit
sämtlichen angebauten Lüftungsleitungen
und bei geschlossenen Fronttüren betreiben.
Nicht in laufende Ventilatoren greifen.
Das Heizregister bzw. die Schutzgitter des
Heizregisters können sehr heiß sein. Prüfen Sie
vor dem Berühren, ob Heizregister bzw. Schutz-
gitter noch heiß sind. Nicht auf heiße Oberflä-
chen greifen.
GEFAHR
Verletzungs- und Gesundheitsgefahr bei
Einsatz von nicht zugelassenen Zubehör-
komponenten.
Das Lüftungsgerät ist mit Original-Zubehör-Kom-
ponenten (z. B. Luftfilter, Heizregister, Enthalpie-
Wärmetauscher) getestet.
Ein Betrieb ist nur mit Original-Komponenten
zulässig.
Veränderungen und Umbauten an den Gerä-
ten sind unzulässig und entbinden den Hersteller
von jeglicher Gewährleistung und Haftung.
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