Bei extremen Einstellungen und ungünstiger Körperhaltung, z.B. zu weites Heraus-
!
lehnen, besteht erhöhte Kippgefahr.
Vor jeder Fahrt den Zustand der Räder und die vorschriftsmäßige Funktion der
!
Bremsen kontrollieren.
!
Das Sitzschalenfahrgestell darf nur dort gefahren werden, wo Fußgängerverkehr
zulässig ist.
!
Bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr das Gerät mit Reflektoren ausstatten.
Die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen sind einzuhalten.
!
!
Stehendes Sitzschalenfahrgestell durch Betätigen der Festellbremse gegen weg-
rollen sichern.
!
Bei Flattern der Lenkräder ist die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren.
3.2 Schwerpunktveränderung
L Schwerpunktveränderungen haben immer Auswirkungen auf das Verhalten des
Sitzschalenfahrgestells.
L Der Schwerpunkt kann durch Veränderung der Körperhaltung sowie durch Ver-
änderung der Geräteeinstellung beeinflusst werden (Schwerpunktbeeinflussung
durch Geräteeinstellungen ist an entsprechender Stelle beschrieben).
L Der Umgang mit dem Gerät sollte für die unterschiedlichen Umgebungsbedingun-
gen geübt werden.
L Für ungeübte Benutzer wird das Verwenden der Kippsicherung empfohlen.
3.3 Schwerpunktverlagerung
Kippgefahr.
!
!
Gefälle und Hindernisse (Stufen / Kanten) sehr vorsichtig und mit minimaler Ge-
schwindigkeit befahren.
Beim Befahren von Hindernissen (Stufen / Kanten), Kippsicherung in Passivstel-
!
lung schwenken.
Zum Befahren von Hindernissen, das Gerät aktiv ankippen, ggf. Unterstützung von
!
Hilfsperson in Anspruch nehmen.
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Rehatec
®
Dieter Frank GmbH - 06.2015/ 01
Beim Befahren von niedrigen Stufen und Kanten – hinauf.
Vorwärts mit Helfer:
!
Hindernisse immer frontal anfahren. Erhöhte Kippgefahr bei schrägem bzw. seitli-
chem Anfahren.
Keine Parallelfahrt zu Schienen in Straßen oder Bahnübergängen – Verkanten der
!
Räder möglich.
Maximal zulässiger Winkel einer befahrbaren Schräge 10°.
!
!
Aufgrund erhöhter Kippgefahr nicht quer zur Schräge fahren.
Erhöhte Kippgefahr bei Kurvenfahrten und Wendemanövern .
!
!
Bei Veränderung der Bodenfreiheit auf Fußstützen achten.
3.4 Treppen
!
Kippgefahr.
Treppen nur mit Hilfe von 2 Begleitperso-
!
nen überwinden.
Überwinden der Treppen nur durch Schieben oder Ziehen des Gerätes, nicht tragen.
!
!
Kippsicherung in Passivstellung schwenken.
Ausschließlich an festen Rahmenteilen greifen, nie am Schiebebügel oder anderen
!
montierten Anbauteilen greifen.
3.5 Handhabung Greifring
!
Beim Durchfahren von engen Fahrbahnen oder Eingängen auf die Hände achten
– Verletzungsgefahr.
Die Finger nicht zwischen Radabdeckung oder Rückenverstellung bringen
!
– Quetschgefahr.
Der Greifring kann sich bei längeren Gefällstrecken oder Abbremsen aus schneller
!
Fahrt erhitzen. Zum Schutz geeignete Rollstuhlhandschuhe verwenden.
Hand auf Greifring legen. Daumen und gebeugter Zeigefinger berüh-
ren den Greifring, die restlichen Finger bilden eine geschlossene Faust.
Rückwärts mit Helfer:
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