Montage- und Betriebsvorschrift
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ACHTUNG
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HINWEIS
ACHTUNG
ACHTUNG
Überströmventile ÜV 160 / ÜV 200
Sofern nach bauordnungsrechtlichen Maßgaben Überströmöffnungsverschlüsse neben- und übereinander angeordnet
werden dürfen, sind brandschutztechnisch nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (Z-19.18-2180-BAK-
BTK) Mindestabstände von 200 mm (Abstand der Außenflächen der Wickelfalzrohre, die als Hülse dienen, oder der
Einbauhülse) einzuhalten. Die brandschutztechnisch erforderlichen Mindestabstände von Überströmöffnungsverschlüs-
sen zu tragenden Bauteilen müssen 75 mm betragen.
Das Überströmventil muss so eingebaut werden, dass eine innere Sichtung und Reinigung der einzelnen Kom-
ponenten (BAK und/oder KAK) leicht möglich ist.
Beim Einbau des Überströmventils unbedingt auf die richtige Strömungsrichtung (siehe Luftrichtungspfeil) und
die korrekte Einbaulage (siehe Kennzeichnung „OBEN") achten!
2.3
Montage Überströmventil
Das Überströmventil ist zum Einbau in Wände vorgesehen. Der erforderliche Durchmesser der Kernlochbohrung be-
trägt bei einer Massivwand 260 mm (ÜV 200) und 220 mm (ÜV 160). Je nach Wandstärke, ragt das Überströmventil
in die Schleuse, den Vorraum oder den notwendigen Flur hinein.
Rohrlänge anpassen:
Anhand des eingelaserten Maßstabes auf der Rohrhülse kann das Rohr mithilfe eines Winkelschleifers auf die benötig-
te Länge gekürzt werden. Auf dem Rohr befinden sich im Abstand von 10 mm umlaufende Markierungsringe (s. Abb. 1).
Min. und max. Rohrlängen müssen je nach Ausführung beachtet werden, siehe folgende Tabellen bzw. Län-
genübersicht 3.4. Rohrlängen inkl. Überstand, max. Überstand siehe Kap. Zubehör 5.2.
Die min. Rohrlänge, Durchströmungsrichtung und Einbaulage des ÜV 160 / ÜV 200 ist zu beachten, damit die Brand-
Absperrklappe BAK 160 / BAK 200 und die Kaltrauch-Absperrklappe KAK 160 / KAK 200 in ihrer Funktion nicht
blockiert oder versperrt werden und uneingeschränkt funktionieren.
Das Überströmventil ist in die Kernlochbohrung einzusetzen und darin zu vermörteln.
Vor dem Vermörteln ist das ÜV 160 / ÜV 200 an drei symmetrisch verteilten Stellen in der Kernbohrung zu arretieren.
Die ca. 30 mm umlaufende Fuge ist mit Mörtel der Mörtelgruppe III nach DIN 1996-3 auszufüllen.
Die Verwendung von Silikon ist nicht zulässig!
Bei Trockenbauwänden sollte die Fugenbreite 2 mm nicht überschreiten. Restspalte zwischen der Einbauhülse und der
Öffnungslaibung der Wand sind umlaufend und vollständig mit nicht brennbaren Baustoffen zu verfülllen.
– Der Einbau muss zwingend mit der Beschriftung „Druckseitig" in Richtung des Bereichs mit höherem Dif-
ferenzdruck erfolgen.
– Das ÜV 160 / ÜV 200 ist mit der Beschriftung „OBEN" nach oben in die Wand einzusetzen.
– Die Funktion der Kaltrauch-Absperrklappe KAK 160 / KAK 200 ist nach erfolgtem Einbau zu überprüfen.
– Die Funktion der Brand-Absperrklappe BAK 160 / BAK 200 und/oder der Kaltrauch-Absperrklappe KAK 160
/ KAK 200 dürfen durch die Einbausituation nicht gestört, verhindert oder eingeschränkt werden.
– Das ÜV 160 / ÜV 200 ist in der Wand so einzubauen, dass ein Mindestabstand von 50 mm zwischen der
BAK 160 / BAK 200 und den beiden Wandseiten eingehalten wird.
— Schutzgitter / Abdeckungen
Eine Montage des Überströmventils ohne Eingriffschutz ist nicht zulässig.
Zusätzlich müssen an den Seiten des Überströmventils Abdeckungen als Schutzgitter, bestehend aus nicht brennbaren
metallischen Werkstoffen mit einem Schmelzpunkt > 1000 °C und einer Maschenweite ≤ 20 mm, angebracht werden.
Auf beiden Seiten des Überströmventils sind das rechteckige Schutzgitter mit Sichtblende ÜVB 200 (passend für ÜV
200) oder das Metall-Tellerventil MTVA 160 / MTVA 200 (passend für ÜV 160 bzw. ÜV 200) anzubringen.
Je nach Wandstärke ist auf der gegenüberliegenden Seite des Überströmventils zur Abdeckung ebenfalls ein recht-
eckiges Schutzgitter mit Sichtblende ÜVB 200 (passend für ÜV 200) oder eine Abdeckhülse mit Schutzgitter ÜVH
200/50 / ÜVH 200/110 (passend für ÜV 200) oder ein Metall-Tellerventil MTVA 160 / MTVA 200 (passend für ÜV 160
bzw. ÜV 200) anzubringen.
Der rechteckigen Sichtblende mit Schutzgitter (ÜVB 200) liegen ein Gewindestift M8 und zwei Muttern M8 bei, um
die Sichtblende mit dem Schutzgitter zu verbinden. Die Sichtblende kann durch Drehen zur Justierung des Volumen-
stromes verwendet werden. Mit der zweiten Mutter erfolgt die Arretierung der Sichtblende nach erfolgter Justierung.
Die rechteckige Sichtblende mit Schutzgitter (ÜVB 200) und die Abdeckhülse mit Schutzgitter (ÜVH 200/50 bzw. ÜVH
200/110) sind mit bauseitigen Schrauben an der Wand zu befestigen. Rechteckige Sichtblende mit Schutzgitter ÜVB
200 jeweils 4 Schrauben, Abdeckhülse mit Schutzgitter ÜVH 200/50 bzw. ÜVH 200/110 jeweils 3 Schrauben.
Das Metall-Tellerventil MTVA 160 / MTVA 200 kann direkt in die Stahl-Rohrhülse eingesetzt werden. Zur Einstellung
des gewünschten Volumenstroms Kontermutter in gewünschter Stellung festziehen.
Abb. 1
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