Montage- und Betriebsvorschrift
DE
KAPITEL 1
ALLGEMEINE
HINWEISE
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GEFAHR
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GEFAHR
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WARNUNG
VORSICHT
ACHTUNG
HINWEIS
ACHTUNG
Überströmventile ÜV 160 / ÜV 200
1.1
Wichtige Informationen
Zur Sicherstellung einer einwandfreien Funktion und zur eigenen Sicherheit, sind alle nachstehenden Vorschriften genau
durchzulesen und zu beachten. Nationale einschlägige Normen, Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften sind unbe-
dingt zu beachten und anzuwenden. Die Montage- und Betriebsvorschrift als Referenz am Gerät aufbewahren. Nach
der Endmontage muss dem Betreiber (Mieter/Eigentümer) das Dokument ausgehändigt werden.
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Bei allen Arbeiten am Überströmventil, sind die allgemein gültigen Arbeitsschutz- und Unfallver-
hütungsvorschriften einzuhalten!
1.2
Warn- und Sicherheitshinweise
Nebenstehende Symbole sind ein sicherheitstechnischer Warnhinweis. Alle Sicherheitsvorschriften bzw.
Symbole müssen unbedingt beachtet werden, damit jegliche Gefahrensituation vermieden wird.
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GEFAHR
Warnung vor Gefahren, die bei Missachtung der Maßnahmen unmittelbar zu Tod oder schweren Verletzungen füh-
ren.
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WARNUNG
Warnung vor Gefahren, die bei Missachtung der Maßnahmen zu Tod oder schweren Verletzungen führen können.
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VORSICHT
Warnung vor Gefahren, die bei Missachtung der Maßnahmen zu Verletzungen führen können.
ACHTUNG
Warnung vor Gefahren, die bei Missachtung der Maßnahmen zu Sachschäden führen können.
1.3
Garantieansprüche – Haftungsausschluss
Wenn die nachfolgenden Ausführungen dieser Dokumentation nicht beachtet werden, entfällt die Gewährleistung.
Gleiches gilt für Haftungsansprüche an den Hersteller. Der Gebrauch von Zubehörteilen, die nicht von Helios emp-
fohlen oder angeboten werden, ist nicht statthaft. Eventuell auftretende Schäden unterliegen nicht der Gewährleis-
tung. Veränderungen und Umbauten am Gerät sind nicht zulässig und führen zum Verlust der Konformität, jegliche
Gewährleistung und Haftung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
1.4
Vorschriften – Richtlinien
Bei ordnungsgemäßer Installation und bestimmungsgemäßem Betrieb entspricht das Gerät den zum Zeit punkt seiner
Herstellung gültigen Vorschriften und EU-Richtlinien.
Für Einsatz, Einbau und Betrieb gelten besondere Bestimmungen; bei Zweifel ist Rückfrage erforderlich. Weitere In-
formationen sind den einschlägigen Normen und Gesetzestexten zu entnehmen.
1.5
Einlagerung
Bei Einlagerung über einen längeren Zeitraum sind zur Verhinderung schädlicher Einwirkungen folgende Maßnahmen
zu treffen:
Schutz durch trockene, luft- und staubdichte Verpackung (Kunststoffbeutel mit Trockenmittel und Feuchtigkeitsindika-
toren). Der Lagerort muss erschütterungsfrei, wassergeschützt und frei von übermäßigen Temperaturschwankungen
sein (Umgebungstemperaturbegrenzung: min. 0 °C /max. +40 °C). Schäden, deren Ursprung in unsachgemäßem
Transport, unsachgemäßer Einlagerung oder Inbetriebnahme liegen, sind nachweisbar und unterliegen nicht der
Gewährleistung.
1.6
Einsatzbereich – Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Überströmventile ÜV 160 bzw. ÜV 200 werden in Objekten mit Rauchschutz-Druckanlagen in den Wänden
zwischen Treppenraum und Schleuse/Vorraum/notwendiger Flur (Rettungswege) eingebaut. Die Überströmventile
bilden eine lufttechnische Verbindung zwischen den Räumen und realisieren dadurch einen Druckausgleich, der zu
hohe Türöffnungskräfte verhindert und das Schließen von selbstschließenden Türen unterstützt.
Die Überströmventile (Ausführungen mit Brandschutz-Absperrklappe BAK) verhindern bei Zugrundelegung des Norm-
brandes (DIN 4102-2) den Durchtritt von Feuer und Rauch über mindestens 90 Minuten.
Der Durchtritt von kaltem Rauch unterhalb der Reaktionstemperatur (+72°C) der thermischen Auslöseeinrichtung
(Schmelzlot) wird nicht verhindert. Für diesen Fall sind die Überströmventile zusätzlich mit einer Kaltrauch-Absperrk-
lappe KAK zu versehen (Ausführungen 160 K, 160 KB bzw. 200 K, 200 KB mit Brandschutz-Absperrklappe BAK und
/oder Kaltrauch-Absperrklappe KAK).
Überströmventile ohne Kaltrauch-Absperrklappe KAK dürfen ausschießlich an Stellen eingebaut werden, an denen
nach bauaufsichtlichen Vorschriften diesbezüglich Anforderungen bestehen.
Über die Zulässigkeit der Anwendung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde in jedem Verwend-
ungsfall.
Der zulässige Temperaturbereich beträgt 0 °C bis +40 °C.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Beachtung der Betriebsanleitung und der Anweisungen des
Herstellers der einzelnen Komponenten sowie der von HELIOS festgelegten Inspektions- und Wartungsintervalle.
Ein bestimmungsfremder Einsatz ist nicht zulässig!
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