1.7
Umweltschutz
Die örtlich gültigen Gesetze, Richtlinien und Vorschriften zur ordnungsgemäßen Ver-
A
wertung und Beseitigung von Abfällen sind grundsätzlich zu beachten, auch wenn
diese hier nicht ausdrücklich genannt werden.
Bei Reinigungs-, Wartungs-, und Reparaturarbeiten dürfen wassergefährdende Stof-
fe wie:
- Schmierstoffe (Öle, Fette)
- Hydrauliköl
- Dieselkraftstoff
- Kühlmittel
- Reinigungsflüssigkeiten
nicht in Boden oder Kanalisation gelangen!
Stoffe müssen in geeigneten Behältern aufgefangen, gelagert,
transportiert und der fachgerechten Entsorgung zugeführt werden!
Umweltgefährdender Stoff!
1.8
Brandschutz
Durch örtlich gültige Vorschriften kann das Mitführen geeigneter Löschmitteln erfor-
A
derlich sein!
Beachten Sie diese Vorschriften!
Feuerlöscher!
(Optionale Ausstattung)
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