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SCAN DSA 6 Aufstellungsanleitung Und Bedienungsanleitung Seite 5

Kaminkassette
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Verbindungsstück (Abgasrohr)
- Das Verbindungsstück muss mit Schornstein und Kaminkassette technisch abgestimmt und entsprechend
den Anforderungen der DIN 18 160 Teil 2 ausgeführt sein.
- Bei metallischen Verbindungsstücken muss die Wandstärke mindestens 2 mm betragen.
- Außerhalb des Konvektionsraumes ist das Verbindungsstück mit 3 cm dicken Dämmstoff zu ummanteln.
Wenn die Kaminverkleidung (Schürze) des Abgassammlers aus Metall besteht, muss das Verbindungs-
stück mit 6 cm dicken Dämmstoff ummantelt werden.
- Innerhalb des Konvektionsluftraumes darf das Verbindungsstück nicht verkleidet werden, wenn das Ver-
bin
dungsstück zur konvektiven Erwärmung der Raumluft bestimmt ist.
- Führt das Verbindungsstück durch Bauteilen mit brennbaren Baustoffen, z. B. zu schützende Wände, so
sind Schutzmaßnahmen entsprechend DIN 18 160 Teil 1 und Teil 2 vorzunehmen.
- Die Anschlüsse des Verbindungsstückes müssen formstabil (überschiebbare Mindestlänge am Abgas-
stutzen bzw. einschiebbare Mindestlänge am Anschlussformstück von jeweils 40 mm beachten) und dicht
ausgeführt sein. Wird vom Schornsteinfeger überprüft.
- Die Kaminkassette SCAN DSA 6 hat einen Außendurchmesser von 149 mm.
Schutz der Aufstelldecke (Boden)
- Aufstelldecken ohne ausreichende Querverteilung (z. B. Holzdecken) müssen durch eine zusätzliche 60
mm dicke, bewehrte Betonplatte und einer Wärmedämmschicht, siehe Tabelle „"Notwendige Wärme-
dämmung" (siehe Seite 6) im Bereich des offenen Kamins geschützt werden.
- Besitz der Aufstellboden eine ausreichende Querverteilung reicht die vorgeschriebene Wärmedämm-
schichtaus.
Fußboden vor dem Kamin/Kaminkassette
- Vor dem Kamin/Kaminkassette, muss der Fußboden aus brennbaren Materialien durch einen ausreichend
dicken Belag aus nicht brennbaren Baustoffen geschützt oder ersetzt werden. Dabei betragen die Min-
dest-
abmessung dieser nicht brennbaren Fläche von Feuerraumöffnung bzw. sofern fest eingebaut von der
raumseitigen Vorderkante des Feuerbockes:
- nach vorne entsprechend der Höhe des Feuerraumbodens
bzw. Feuerbock über dem Fußboden zuzüglich 30 cm,
jedoch mindestens 50 cm.
- nach den Seiten entsprechend der Höhe des Feuerraum-
bodens bzw. Feuerbock über dem Fußboden zuzüglich
20 cm, jedoch mindestens 30 cm.
- Wird ein Stehrost von mindestens 10 cm Höhe eingebaut,
so genügen die vorgenannten Mindestabstände und zwar
abweichend vom Stehrost gemessen.
T = H + 30 cm
B= H + 20 cm
T
H
B
B
T
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