Verbrennungsluftversorgung
Es muss sichergestellt werden, dass der Feuerstätte ausreichende Verbrennungsluft von außen zuströmen
kann. Befragen Sie bitte dazu ihren Bezirksschornsteinfegermeister.
Aufstellräume von Kaminen mit Kaminkassetten ohne selbst schließende Feuerraumtür müssen:
- Mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster haben, das geöffnet werden kann oder mit anderen derarti-
gen
Räumen in einem Verbrennungsluftverbund stehen. Es gelten nur Räume derselben Wohnung oder Nut-
zungseinheit. Reicht dies nicht aus, muss der Aufstellungsraum eine Verbrennungsluftleitung haben, die ins
Freie führt, und der Feuerstätte mindestens 360 m³/h Verbrennungsluft je m³ Feuerraumöffnung zuführt.
Sind andere Feuerstätten im gleichen Verbrennungsluftverbund siehe Dimensionierung der Verbren-
nungs-
luftversorgung nach EN 13229.
- Wir empfehlen, die Verbrennungsluft dem Kamin im Bereich der Feuerraumöffnung, oder über den Kovek-
tionsraum zuzuführen.
- Die Verbrennungsluftleitung muss im Aufstellraum eine Absperrklappe haben. Die Stellung der Absperrkla-
pe
muss erkennbar sein.
- Entsprechend den Landesbauordnungen sind Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit mehr als zwei
Vollgeschossen und Verbrennungsluftleitungen, die Brandwände überbrücken, so herzustellen, dass Feu-
er
und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können. (Siehe Seite 3)
- Bei der Auslegung der Verbrennungsluftleitungen sind Widerstände zu berücksichtigen, insbesondere gilt
dies bei Einbau von Bögen und Umlenkungen bzw. langen Leitungen.
Geeigneter Schornstein
- Bevor der Kamin mit eingebauter Kaminkassette errichtet bzw. eine Kaminkassette in einem vorhandenen
offenen Kamin eingebaut wird, muss der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister informiert werden.
- Sollte die Kaminkassette an einen schon vorhandenen Schornstein angeschlossen werden, muss dieser
gefegt und vom Schornsteinfeger auf Zustand und Dichtheit überprüft werden. Er stellt des Weiteren fest,
ob der Schornstein für den Anschluss der Kaminkassette geeignet ist.
- Ist kein Schornstein vorhanden, beziehungsweise der vorhandene Schornstein nicht geeignet ist, legt der
Bezirksschornsteinfegermeister die Abmessungen des neu zu errichtenden Schornsteins anhand der feu-
erstättenspezifischen Daten zu Schornsteinberechnung nach DIN 4705 Teil 1 und Teil 2 fest.
- Die wirksame Schornsteinhöhe ausgehend von der Abgaseinführung muss mindestens 4 m betragen.
- Vorhandene Reinigungsöffnungen im Schornstein müssen frei zugänglich sein.
- Kaminkassetten mit selbst schließender Tür sind geeignet, an mehrfachbelegte Schornsteine angeschlos-
sen zu werden.
Daten zur Schornsteinberechnung
Für die Krog Iversen Kaminkassette SCAN DSA 6 gilt folgende, für die Bemessung
des Schornsteins nach DIN 4705, notwendige Werte:
Betrieb mit geschlossenem Feuerraum:
Nennwärmeleistung
Abgasmassenstrom
Mittlere Abgastemperatur
Mindestförderdruck bei Nennwärmeleistung
Betrieb mit offenem Feuerraum: *1
Wärmeleistung
Abgasmassenstrom
Abgasstutzentemperatur
Mindestförderdruck
*1 entfällt bei Kaminkassetten der Bauweise A 1
5
kW
5
g/s
300
°C
12
Pa
--
kW
--
g/s
--
°C
--
mbar
4