7 Entsorgung
WARNUNG
Gesundheitsgefährdung durch kontaminiertes Ultraschallbad
– Dekontaminieren Sie das Ultraschallbad vor der Entsorgung, wenn es mit
gefährlichen Stoffen in Berührung gekommen ist.
– Dekontaminieren Sie auch Zubehör vor der Entsorgung.
Entsorgen Sie das Ultraschallbad fachgerecht als Elektroschrott, wenn es nicht
mehr genutzt werden kann. Werfen Sie das Ultraschallbad nicht in den Hausmüll.
Beachten Sie lokal geltende Vorschriften zur Entsorgung von Elektroschrott.
Die Schwingelemente enthalten gesinterte Keramik aus Bleititanzirkonoxid.
• EG-Nr. 235-727-4
• CAS-Nr. 12626-81-2
Dieser Einsatz ist gemäß RoHS-Richtlinie 2011/65/EU, Anhang III, Ausnahme
7c. I gestattet.
Zubehör entsorgen Sie entsprechend dem verwendeten Werkstoff, als Metall-
schrott oder als Kunststoffabfall.
6446-000 DE/2021-05
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Entsorgung
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