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Rechtsauskunft; Anforderungen Für Den Benutzer Der Von Der Ladeeinrichtung Gemessenen Werte (Emsp) - Webasto Unite Bedienungsanleitung

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11 | Rechtsauskunft

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Rechtsauskunft
Anforderungen an den Bediener der Ladeeinrichtung
Der Bediener der Ladeeinrichtung ist, im Sinne des § 31 des deut-
schen Mess- und Eichgesetzes, der Benutzer des Messgerätes.
1.
Die Ladestation darf nur für legale Zwecke verwendet wer-
den.
2.
Bei der Anmeldung von Ladepunkten bei der Bundesnetz-
agentur muss der Benutzer dieses Produktes auch die auf
dem Produkt angegebene PK anmelden. Ohne diese Regis-
trierung kann das Ladegerät aus eichrechtlichen Gründen
nicht ordnungsgemäß betrieben werden.
3.
Der Benutzer darf die Gültigkeitsdauer für die Eichung des
Ladegeräts nicht überschreiten.
4.
Der Benutzer muss (auch) die aus der Ladeeinrichtung aus-
gelesenen signierten Datenpakete speichern und diese Auf-
zeichnungen dauerhaft und lückenlos, entsprechend der
Seitennummerierung, auf eigens dafür vorgesehener Hard-
ware („dedizierter Speicher") vorhalten und für berechtigte
Dritte verfügbar halten (Aufbewahrungspflicht). „Dauer-
haft" bedeutet nicht nur, dass die Daten bis zum Abschluss
des Geschäftsvorgang aufbewahrt werden müssen, son-
dern mindestens bis zum Ablauf etwaiger gesetzlicher An-
fechtungsfristen für den Geschäftsvorgang. Es dürfen keine
Ersatzwerte für nicht vorhandene Daten zu Abrechnungs-
zwecken gebildet werden.
5.
Der Benutzer dieses Produktes unterliegt der Anzeigepflicht
gemäß § 32 der Anzeigepflicht des deutschen Mess- und
Eichgesetzes. Die Verwendung von neuen oder erneuerten
Messgeräten unterliegt der Anzeigepflicht gegenüber der
nach Landesrecht zuständigen Stelle, spätestens sechs Wo-
chen nach Inbetriebnahme.
6.
Wenn es die berechtigten Stellen für erforderlich halten,
muss der Benutzer des Messgerätes den gesamten Inhalt
des dedizierten lokalen Speichers oder Speichers des CPO
mit allen Datenpaketen des Abrechnungszeitraums zur Ver-
fügung stellen.
7.
Der Benutzer des Produkts muss sich auf Kapitel 11.1, "An-
forderungen für den Benutzer der von der Ladeeinrichtung
gemessenen Werte (EMSP)" auf Seite 30 beziehen.
11.1
Anforderungen für den Benutzer
der von der Ladeeinrichtung
gemessenen Werte (EMSP)
Der Benutzer der gemessenen Werte muss § 33 des deutschen
Mess- und Eichgesetzes beachten:
§ 33 Anforderungen an das Verwenden von Messwerten
(1)
Werte für Messgrößen dürfen im geschäftlichen oder amtlichen
Verkehr oder bei Messungen im öffentlichen Interesse nur dann
angegeben oder verwendet werden, wenn zu ihrer Bestimmung
ein Messgerät bestimmungsgemäß verwendet wurde.
(2)
Wer Messwerte verwendet, hat sich im Rahmen seiner Möglich-
keiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen An-
forderungen erfüllt und hat sich von der Person, die das Messge-
rät verwendet, bestätigen zu lassen, dass sie ihre Verpflichtungen
erfüllt.
(3)
Wer Messwerte verwendet, hat dafür zu sorgen, dass Rechnun-
gen, die auf Messwerten beruhen, von demjenigen, für den die
Rechnungen bestimmt sind, in einfacher Weise zur Überprüfung
angegebener Messwerte nachvollzogen werden können.
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Für den Benutzer von Messwerten ergeben sich aus dieser Rege-
lung insbesondere folgende Pflichten zur Verwendung von
Messwerten in Übereinstimmung mit dem Eichgesetz:
1.
Aus dem Vertrag zwischen EMSP und den Kunden muss
klar hervorgehen, dass nur die Lieferung von elektrischer
Energie und nicht die Dauer des Ladedienstes Gegenstand
des Vertrags ist.
2.
Der Zeitstempel auf den Messwerten stammt von einer Uhr
in der Ladeeinrichtung, die nicht nach dem deutschen
Mess- und Eichrecht zertifiziert ist. Aus diesem Grund dür-
fen diese Zeiten nicht zur Bewertung der Messwerte heran-
gezogen werden.
3.
EMSP muss sicherstellen, dass der Elektromobilitätsdienst
auf der Basis von Ladeeinrichtungen vertrieben wird, die ei-
ne Überwachung des laufenden Ladevorgangs ermögli-
chen, sofern kein entsprechendes lokales Display auf der
Ladeeinrichtung vorhanden ist. Zumindest zu Beginn und
am Ende eines Ladevorgangs müssen die Messwerte dem
Kunden in zuverlässiger Weise und eichrechtskonform zur
Verfügung gestellt werden.
4.
Der EMSP muss dem Kunden die abrechnungsrelevanten Da-
tenpakete als Datei inklusive Signatur zum Zeitpunkt der Ab-
rechnung auf eine Art und Weise zur Verfügung stellen, dass
diese anhand der Transparenz- und Displaysoftware auf ihre
Echtheit überprüft werden können. Die Bereitstellung kann
über nicht eichrechtlich geprüfte Kanäle erfolgen.
5.
EMSP muss dem Kunden die zur Ladeeinrichtung gehören-
de Transparenz- und Displaysoftware zur Verfügung stellen,
damit dieser die Datenpakete auf Echtheit überprüfen kann.
6.
Der EMSP muss nachprüfbar darlegen können, welches
Identifikationsmittel benutzt wurde, um den zu einem be-
stimmten Messwert gehörenden Ladevorgang einzuleiten.
Das heißt, der EMSP muss nachweisen können, dass die
persönlichen Identifikationsdaten jedem Geschäftsvorgang
und jedem abgerechneten Messwert korrekt zugeordnet
wurde. Der EMSP muss seine Kunden über diese Verpflich-
tung in geeigneter Form informieren.
7.
Der EMSP darf zu Abrechnungszwecken nur die Werte ver-
wenden, die im dedizierten Speicher, sofern vorhanden, in
der Ladeeinrichtung und/oder im Speicher des Betreibers
der Ladeeinrichtung vorhanden sind. Es dürfen keine Ersatz-
werte zu Abrechnungszwecken gebildet werden.
8.
Der EMSP muss durch entsprechende Vereinbarungen mit
dem Betreiber der Ladeeinrichtung sicherstellen, dass die
zur Abrechnung verwendeten Datenpakete ausreichend
lange gespeichert werden, um die damit verbundenen Ge-
schäftsvorgänge vollständig abwickeln zu können.
9.
Der EMSP muss die Authentifizierung an den einzelnen Mo-
dellen des zu dieser Betriebsanleitung gehörenden, vom
EMSP genutzten Produktes ermöglichen, indem er im Falle
einer begründeten Bedarfsmeldung zum Zwecke der Durch-
führung von Eichungen, Prüfungen und Nutzungsüberwa-
chungsmaßnahmen geeignete Identifikationsmittel zur Ver-
fügung stellt.
10. Alle oben genannten Pflichten gelten für den EMSP als Be-
nutzer der Messwerte im Sinne von § 33 des deutschen
Mess- und Eichgesetzes auch dann, wenn er die Messwerte
von den Ladeeinrichtungen über einen Roaming-Dienstleis-
ter bezieht.
5112838A_OI-II_Webasto Unite_Eichrecht_DE

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