Allgemeine Hinweise
Wichtige Hinweise
Die Brenner RPD 30-100 GL/GS-E.../
R... sind ausgelegt für die Verbrennung
von Erdgas oder Heizöl.
Montage und Inbetriebnahme sind sorg-
fältig von einem Fachmann durchzufüh-
ren. Dabei sind die geltenden
Vorschriften und Richtlinien zu beach-
ten.
Die Gasinstallation darf nur von einem
anerkannten Fachmann durchgeführt
werden.
Instandsetzungsarbeiten an Wächtern,
Begrenzern und Feuerungsautomaten
sowie an den anderen Sicherheitsein-
richtungen, dürfen nur von den jeweili-
gen Herstellern oder dessen
Beauftragten an den Einzeleinrichtun-
gen durchgeführt werden.
Der Austausch von Originalteilen ist nur
durch den Fachmann zulässig.
Grundsätzliche Bestimmungen
Für einen sicheren, umweltgerechten
und energiesparenden Betrieb berück-
sichtigen Sie folgende Normen:
EN 676/
Gasbrenner mit
DIN 4788
Gebläse
EN 267/
Ölzerstäubungs-
DIN 4787
brenner
VDE 0116
Elektrische Ausrüstung
von Feuerungsanlagen
Der Betreiber muß, gemäß EN 676
bzw. EN 267 in die Funktion des Bren-
ners und DIN 4755 bzw. DIN 4756 in
die Funktion der Feuerungsanlage ein-
gewiesen werden.
Bei der Montage einer Gasfeuerungs-
anlage sind u.a. die DIN 4756, TRGI,
DVGW-Arbeitsblätter und die Landes-
bauvorschriften zu berücksichtigen.
Für metallene Gewindeverbindungen in
Gasleitungen sind DIN-DVGW-geprüfte
Dichtungsmittel einzusetzen.
Vor Inbetriebnahme ist die Gasleitung
zu entlüften. Die Entlüftung darf auf kei-
nen Fall über den Feuerraum erfolgen.
Bei der Montage einer Ölfeuerungsan-
lage sind u.a. die DIN 4755, die TRbF
und die Landesbauvorschriften zu
berücksichtigen.
Inbetriebnahme
Die erste Inbetriebnahme der Feue-
rungsanlage sollte durch den Ersteller,
Hersteller oder einen anderen Fachkun-
digen erfolgen. Alle Regel-, Sicherheits-
und Steuereinrichtungen sind vor der
lnbetriebnahme auf ihre Funktion und
soweit Verstellung möglich, auf ihre
richtige Einstellung zu prüfen.
Ferner muß die Absicherung der Steu-
erkreise, Ventilatoren etc. sowie die
Maßnahme für Berührungsschutz über-
prüft werden.
Überprüfung und Wartung
Der Betreiber soll die Feuerungsanlage
aus Gründen der Betriebsbereitschaft,
Funktionssicherheit und Wirtschaftlich-
keit einmal im Jahr durch einen Beauf-
tragten der Erstellerfirma überprüfen
bzw. warten lassen. Dabei ist die
Anlage auf Dichtheit und Funktion zu
überprüfen. Für Messungen der Ver-
brennungswerte ist wie im Abschnitt
Abgasmessung zu verfahren.
Für die weitere Betreuung der Anlage
empfehlen wir einen Wartungsvertrag.
Gewährleistung
Die Gewährleistungspflicht entfällt,
wenn die Inbetriebnahme und Wartung
des Brenners entgegen der Betriebsan-
leitung vorgenommen wird und Schä-
den auf unsachgemäßen Einbau,
fehlerhafte Einstellung, unbefugte Ein-
griffe und unvorschriftmäßige Bedie-
nung zurückzuführen sind.
Brennermontage und Zubehör
Kesselausmauerung
Die Kesselausmauerung soll aus wär-
mebeständigen Materialien bestehen
(Temperaturbeständigkeit > 1400°C).
Es ist darauf zu achten, daß das
gesamte Brennerflammrohr von der
Ausmauerung überdeckt wird.
Der Zwischenraum zwischen Brenner-
flammrohr und Ausmauerung wird mit
Mineralwolle abgedichtet.
Kontrolle vor Brennermontage
1
Überprüfung der Mischzündein-
richtung entsprechend der Kes-
selleistung.
2
Öldüsen und MZE.
3
Zündbrennereinstellung
4
Einstellmaße Mischeinrichtung
siehe Maßbild.
5
Überprüfung des Luftzylinders auf
auf exakte Funktionen
(evtl. Transportschäden).
6
Überprüfung der Luftklappenein-
stellung entsprechend Flammen-
form und Feuerraumgeometrie.
3