• passend für Fahrzeuge mit dreipunktgurt, die nach ece regelung 16 bzw. vergleichbarem standard geprüft
sind.
• durch die sehr lange anwendungszeit des rückhaltesystems (uLtiMaX) ist es natürlich, dass sitzbezüge
und sonstige gebrauchsteile je nach benutzungsdauer und gebrauchsintensität individuell unterschiedlich
verschleissen und auszutauschen sind. pauschale haltbarkeitsgarantien, die über eine 6-monatige
gewährleistungsdauer hinaus gehen, können daher nicht gegeben werden.
• wenden sie sich zum nachkauf bitte an ihr Kinder- und babyfachgeschäft, an die Fachabteilungen der
warenhäuser, an den autozubehörmarkt oder an die Versandhäuser. dort erhalten sie auch das komplette
zubehörprogramm für concord Kinderautositze.
• der Kinderautositz uLtiMaX ist bei einem simulierten Frontalaufprall mit einer aufprallgeschwindigkeit von
50 km/h gegen ein festes hindernis geprüft worden. dies entspricht der internationalen prüfnorm ece r 44
04 die allen getesteten rückhaltesystemen zugrundegelegt wird. bei bestimmungsgemässem gebrauch und
einhaltung der einbau und bedienungsanleitung sollen die einbauvorrichtungen bei Kindern bis 3 Jahren
bzw. mit einem Körpergewicht bis 18 kg im Falle eines unfalls je nach unfallart und -schwere, Verletzungen
verhindern oder mindern.
• ebenso wie das anwenden der sicherheitsgurte für erwachsene ersetzt deshalb eine
Kindersicherheitseinrichtung nicht das verantwortungsvolle und umsichtige Verhalten im straßenverkehr.
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_ GARANTIEbESTIMMUNGEN
die garantie beginnt mit dem zeitpunkt des sitzerwerbs. die garantiedauer entspricht der jeweils im
endverbraucherland gültigen gesetzlichen gewährleistungsfrist fürden Verkauf von Kindersitzen. inhaltlich
umfasst die garantie nachbesserung, ersatzlieferung oder Minderung nach wahl des herstellers. die garantie
bezieht sich nur auf den erstverwender. im Falle eines Mangels kommen garantierechte nur in betracht, wenn
der defekt unverzüglich nach erstmaligem auftreten dem Fachhändler angezeigt wurde. Kann der Fachhändler
das problem nicht lösen, so wird dieser das produkt mit einer genauen beschreibung der beanstandung sowie
einem offiziellen Kaufbeleg mit Kaufdatum an den hersteller zurückschicken. der hersteller übernimmt keine
haftung für produkte, die nicht von ihm geliefert worden sind.
der garantieanspruch entfällt, wenn:
• das produkt verändert wurde.
• das produkt nicht komplett mit dem Kaufbeleg innerhalb von 14 tagen nach auftreten des
Mangels zum händler zurückgebracht wird.
• der defekt durch eine falsche handhabung oder wartung oder durch anderweitiges
Verschulden des Verwenders entstanden ist, insbesondere auch, wenn die
gebrauchsanweisung nicht beachtet wurde.
• reparaturen am produkt von dritten ausgeführt wurden.
• der defekt durch einen unfallentstanden ist.
• die seriennummer beschädigt oder entfernt wurde.
Veränderungen oder Verschlechterungen des produkts, die durch den vertragsmäßigen gebrauch herbeigeführt
werden (abnutzung) sind kein garantiefall. durch Leistungen des herstellers im garantiefall wird die garantie
nicht verlängert.
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