der Benutzung zu entziehen und von einer sachkundigen Person zu
überprüfen. Bei einem negativen Prüfergebnis muss es umgehend aus
dem Verkehr gezogen und ensorgt werden!
Über Schüttgut oder ähnliche Stoffe, in denen man versinken kann, dürfen
HSG's nicht eingesetzt werden. Die erforderliche Auslösegeschwindigkeit
wird in einem solchen Fall nicht erreicht und das Versinken kann nicht
gestoppt werden. (5.14)
Ein HSG kann an der Anschlagseite (Abb. 1, 1) mittels Karabiner EN 362
oder mittels Karabiner nach EN 362 und geeigneter Schlinge EN 354/
Anschlageinrichtung EN 795/B an einem geeigneten Anschlagpunkt
(min. 12kN) angeschlagen werden. Das Gehäuse des HSG darf nicht
auf Kanten aufliegen. Das ausziehbare Verbindungsmittel aus Stahlseil/
Gurtband darf in der Bewegungsrichtung nicht behindert werden und sollte
keinesfalls über Kanten oder Umlenkungen (Ausnahme: RAPTOR CH20
über Umlenkrollen bei Befestigung an Tripod, Jackpod, Jackpod Davit)
geführt werden. Eine Schlaffseilbildung ist in jedem Fall zu vermeiden
(5.10).
Achtung: Um den Anschlagpunkt zu verlängern, niemals dämpfende
oder andere für eine Verformung ausgelegte Komponenten verwenden,
die nicht gemeinsam mit dem HSG geprüft wurden. Dies könnte die
Blockierfunktion des Gerätes außer Kraft setzen!
2.1) Produktkennzeichnung (Abb. 2 - 6)
1. Hersteller inkl. Anschrift
2. max. Länge
3. Anleitung beachten
4. Relevante Normen + Ausgabejahr
5. Artikelbezeichnung
6. CE Kennzeichnung der überwachenden Stelle
7. Hersteller
8. QR-Code (Geräteinformationen)
9. Monat und Jahr der Herstellung
10. Piktogramme Fallanzeiger Gerät
11. Artikelnummer
12. Seriennummer
13a. Kennzeichnung „Anwendung horizontal", Kante zulässig
13b.Kennzeichnung „Anwendung vertikal", Kante nicht zulässig
14. Piktogramm Sturzindikator Karabiner
15. Piktogramm Ausrichtung HSG
16. Piktogramm seitliche Auslenkung
17.Piktogramm Warnung HSG unter Standfläche
18. min./max. Nennlast
19. max. Hubhöhe
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