6
Installation
6.1
Anforderungen an den elektrischen Anschluss
•
Absicherung
•
Elektrische Netztrenneinrichtung/Netzanschlussleitung
•
Elektrische Sicherheit
•
Elektrischer Anschluss
Spannung
Gesamtanschlusswert
Absicherung
10 / 30
Elektrischen Anschluss gemäß den örtlich geltenden Vorschriften (z. B. HD 60364-
1 / IEC 60364-1 / VDE 0100-100) ausführen, damit die Maschine in Übereinstim-
mung mit den Errichterbestimmungen an die Netzversorgung angeschlossen wer-
den kann. Nationale Errichterbestimmungen können jedoch unterschiedlich sein. Die
Maschine und ihre Zusatzgeräte sind für den Elektrofestanschluss an das bauseitige
Versorgungsnetz und an den bauseitigen Schutzpotentialausgleich vorgesehen und
werden dementsprechend geprüft auf dem Markt bereitgestellt.
•
Die Maschine gemäß den örtlichen Gegebenheiten und gemäß des Bemes-
sungsstroms (siehe Typenschild) als separat abgesicherten Stromkreis (End-
stromkreis) ausführen. Ggf. verfügbare Anschlussvarianten beachten!
•
Eine elektrische Netztrenneinrichtung mit allpoliger Trennung vom Netz gemäß
den Errichterbestimmungen in der festverlegten bauseitigen Installation ein-
bauen.
•
Die elektrische Netztrenneinrichtung muss für das Bedienpersonal gut erreich-
bar sein.
•
Die Kontaktöffnungsweite muss in jedem Pol der Überspannungskategorie III
entsprechen.
•
Netzanschlussleitungen müssen, sofern sie nicht Bestandteil des Serien-Pro-
duktlieferumfangs sind, ölbeständige, ummantelte, flexible Leitungen sein, nicht
leichter als eine normale polychloroprenummantelte Leitung (oder ein anderes
gleichwertiges synthetisches Elastomer) der Kennzeichnung 60245 IEC 57.
•
Technische Daten zur elektrischen Netztrenneinrichtung wie Drehmoment und
Abisolierlänge dem Stromlaufplan bzw. dem Datenblatt der elektrischen
Netztrenneinrichtung entnehmen.
•
Die elektrische Sicherheit der Maschine ist nur dann gewährleistet, wenn sie an
ein vorschriftsmäßig installiertes Schutzleitersystem angeschlossen wird. Es ist
sehr wichtig, dass diese grundlegende Sicherheitsvoraussetzung geprüft und
im Zweifelsfall die Hausinstallation durch eine Elektrofachkraft überprüft wird.
•
Die Schutzmaßnahmen sowie den Anschluss des Potentialausgleichs gemäß
der Vorschriften der örtlichen Energieversorgungsunternehmen sowie den ört-
lich geltenden Vorschriften durchführen.
•
Der Betreiber kann alternativ zum Potentialausgleich in Eigenverantwortung
eine netzseitige Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCM oder RCD) zum Schutz
bei direktem oder indirektem Berühren verwenden. Ein Typ "A" gemäß IEC/EN
60755 ist ausreichend.
Siehe Typenschild
9021256