6.14.3 Nutzungseinschränkungen
WARNUNG
Unzulässige Verwendung als Sitz im Behinderten
transportkraftwagen (BTW)
Schwere Verletzungen durch Verwendung mit nicht zuge
lassenen Zubehörkombinationen
► Der Elektrorollstuhl kann nicht mit allen Ausstattungs-
und Zubehörkombinationen als Sitz in Behinderten
transportkraftwagen (BTW) eingesetzt werden. Beach
ten Sie die nachfolgend aufgeführten Einschränkungen.
Die Nutzung in einem Behindertentransportkraftwagen
(BTW) ist bei Verwendung folgender Optionen nicht zuge
lassen:
• Verwendung mit Recaro® n-Joy, Recaro® n-Joy-Plus oder
modularem Recaro®-Sitzsystem
6.14.4 Notwendiges Zubehör
Für den Einsatz des Elektrorollstuhls als Transportsitz in ei
nem BTW ist ein Fahrzeug-Transport-Satz notwendig. Nähe
re Informationen dazu erteilt das Fachpersonal, das den
Rollstuhl angepasst hat.
Das Transportgewicht der zu transportierenden Person ist in
einem BTW auf max. 100 kg begrenzt.
6.14.5 Verwenden
Während des Transportes im BTW muss auf eine ausrei
chende Absicherung durch Spanngurte geachtet werden.
Nähere Informationen dazu enthält unsere Broschüre zur
B500-S classic
Nutzung der Ottobock Produkte in Behindertentransport
kraftwagen (BTW), Bestellnummer 646D158.
Um Gurte anzubringen, sind Gurtösen am Rahmen vorgese
hen (siehe Kapitel „Notwendiges Zubehör").
Schalten Sie vor dem Transport des Elektrorollstuhls die
Steuerung aus und verriegeln Sie die Bremse.
6.15 Pflege
6.15.1 Sicherheitshinweise
HINWEIS
Falsche Reinigung
Beschädigung des Produkts, insbesondere der Elektronik
► Vermeiden Sie unbedingt direkten Wasserkontakt mit
Elektronik, Motor und Batterien.
► Führen Sie die Reinigung des Produkts auf keinen Fall
mit einem Wasserstrahl oder Hochdruckreiniger durch.
► Verwenden Sie zur Reinigung einen Lappen oder einen
Schwamm.
► Verwenden Sie keine aggressiven Reinigungs- und Lö
sungsmittel, um Korrosion zu vermeiden.
► Prüfen Sie nach der Reinigung des Produkts die Fahrei
genschaften.
INFORMATION
Kolbenstangen werden nicht gefettet. Sie sind wartungs
frei.
Gebrauch
Ottobock | 63