dürfen keine lösbaren Verbindungen und Armaturen
in öffentlich zugänglichen Bereichen liegen. Bei Ver-
wendung anderer Kältemittel sind sie gegen unab-
sichtliche Betätigung oder Trennung zu schützen.
2. Rohrleitungen sind durch räumliche Trennung ge-
gen Wärmeeinwirkung von heißen Leitungen und
Wärmequellen zu schützen.
3. Löt-, Schweiß- oder mechanische Verbindungen
von Anschlussrohren (z. B. bei Split-Anlagen) sind
vor dem Öffnen der Armaturen herzustellen, damit
der Durchfluss des Kältemittels zwischen den An-
lagenteilen sichergestellt ist. Ein Ventil ist vorzuse-
hen, um die Anschlussrohre und/oder jeden nicht
befüllten Kälteanlagenteil abzusaugen.
4. Kältemittelleitungen müssen geschützt oder mit ei-
ner Umhüllung versehen sein, um Beschädigungen
zu vermeiden.
5. Flexible Verbindungsteile (z. B. Verbindungsleitun-
gen zwischen den Geräten im Innen- und Außen-
raum), die bei üblichen Arbeitsgängen verlagert wer-
den dürfen, müssen gegen mechanische Schäden
geschützt sein.
6. Der maximale Abstand zwischen den Halterungen
der Kupferrohre beträgt 2 m.
Verlegung der Rohrleitungen
1. Die äquivalente Länge der Gesamtleitung zwischen
dem LCP DX und dem Verflüssiger darf maximal
45 m betragen. Zur Berechnung der äquivalenten
Länge muss zu der eigentlichen Rohrleitungslänge
die äquivalente Länge von Bögen und Ventilen be-
rücksichtigt werden.
0,25 m
0,5 m
1,90 m
2,10 m
Tab. 5:
Äquivalentlänge für Außendurchmesser 12 mm
2. Die Anzahl der Bögen sollte auf das notwendige Mi-
nimum reduziert werden, um Druckverluste zu ver-
meiden. Wo Bögen zwingend benötigt werden, soll-
te der Radius möglichst groß gewählt werden.
3. Generell sollten die Leitungen zwischen dem
LCP DX und dem Verflüssiger auf dem kürzesten
Rittal Liquid Cooling Package
Weg verlaufen. Ausnahmen dürfen nur gemacht
werden, um unnötige Bögen zu vermeiden.
4. Kältemittelleitungen möglichst nicht durch Aufent-
haltsräume wie Büros oder Besprechungsräume
führen.
5. Die Gasleitung muss mit einem Gefälle von 1 % in
Flussrichtung des Kältemittels verlegt werden.
6. Zwischen der Gas- und der Flüssigkeitsleitung muss
ein Abstand von mindestens 20 mm eingehalten
werden. Falls dies nicht möglich ist, müssen beide
Leitungen ausreichend isoliert werden.
7. Beim Verlegen der Kältemittelleitungen darauf ach-
ten, dass keine Senke entsteht, in der sich Öl sam-
meln kann; ggf. Ölfallen einbauen.
8. Sehen Sie wenigstens alle 6 m Leitungslänge einen
Ölhebebogen vor.
Abb. 21: Ölhebebogen
Legende
1
Externer Verflüssiger
2
Flüssigkeitsleitung
3
Heißgasleitung
0,75 m
4
LCP DX
5
Abstand max. 6 m
Beispielberechnung der Gesamtlänge
Anhand der folgenden Abbildung wird die Bestimmung
der Gesamtlänge der Rohrleitung erläutert.
3,0 m
6 Installation
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