6. Sonstiges
6.1. Garantiebedingungen
Die Garantiedauer dieses Gerätes beträgt 12 Monate ab Zustellung zum Endverbraucher,
längstens jedoch 14 Monate nach dem Lieferdatum (gem. Lieferschein oder Rechnung).
Sollte dieses Gerät professionell, häufig und dauernd in Gebrauch stehen, obwohl die oben
angegebene Frist von 12 Monaten noch nicht abgelaufen ist, verfällt die Garantie automa-
tisch bei Überschreitung von 600 Betriebsstunden. Bei Geräten ohne Betriebsstundenzäh-
ler wird der allgemeine Verschleißzustand der Maschine als Referenz herangezogen.
Innerhalb der vorher genannten Grenzen verpflichten wir uns jene Teile kostenlos zu repa-
rieren oder zu ersetzen, welche nach Prüfung durch uns oder einer autorisierten Servicestelle
Herstellungs- oder Materialfehler aufweisen. Die Instandsetzung oder ein Austausch defek-
ter Teile innerhalb der Garantie verlängert keinesfalls die gesamt Garantiezeit des Gerätes.
Alle während der Garantiezeit instandgesetzten oder ausgetauschten Teile oder Baugrup-
pen werden mit einer Garantiedauer ausgeliefert, welche der restlichen Garantiezeit des
Original-Bauteils entspricht.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch folgendes verursacht wurden:
• unzureichende Wartung, Verwendung von unerlaubten Betriebsmitteln (Treibstoffe,
Öle, Reinigungsmittel, Fette)
• Überlast, unsachgemäße Verwendung, nicht erlaubte Umweltbedingungen
• Nichtbeachtung der im Handbuch enthaltenen Anweisungen und Vorschriften
• normaler Verschleiß, zufällige Beschädigungen, Gebrauchsunfähigkeit
Ferner sind alle Verschleißteile und Betriebsmittel von der Garantieleistung ausgeschlos-
sen, wie z.B. Öle, Treibstoffe, Filter, Siebe, Schmierfette.
Kleinere Mängel (Kratzer, Verfärbungen) können auftreten, beeinträchtigen aber nicht die
Leistungsfähigkeit des Gerätes und werden deshalb nicht durch die Garantie abgedeckt.
Wir haften nicht für Kosten, Schäden oder direkte bzw. indirekte Verluste (einschließlich
eventueller Gewinn-, Vertrags- oder Herstellungsverluste), die von der Benutzung der Ma-
schine oder von der Unmöglichkeit, die Maschine zu benutzen, verursacht wurden.
Die Garantieleistung erfolgt an unserem Standort. Die defekten innerhalb der Garantie
getauschten Teile, gehen automatisch nach erfolgtem Austausch in unseren Besitz über.
6.2. Konformitätserklärung
Wir, die
erklären hiermit, dass dieser Stromerzeuger in der von uns in Verkehr gebrach-
ten Ausführung den einschlägigen, grundlegenden Anforderungen entspricht,
welche in folgenden EG Richtlinien und deren Änderungen festgelegt sind:
Für die Konformitätsbewertung wurden folgende harmonisierte Normen heran-
gezogen:
Rotek Handels GmbH
Handelsstrasse 4
A-2201 Hagenbrunn
73/23/EWG
93/68/EWG
EN 12601:2001
( Robert Rernböck, Geschäftsführer )
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