Bei allen Arbeiten, die die Aufstellung, die Inbetriebnahme, das Rüsten, den Betrieb, Änderungen von
•
Einsatzbedingungen und Betriebsweisen, Wartung, Inspektion und Reparatur betreffen, sind die in den Anleitungen
ggf. als notwendig angegebenen Ausschaltprozeduren zu beachten.
Überprüfen und gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstung bereitstellen (z. B. Schutzbrille entsprechend
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Laserleistung und Wellenlänge).
Der Betreiber ist für sicherheitstechnischen Zustand der Maschine verantwortlich.
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Entflammbares Material darf nicht in den Arbeitsbereich oder in unmittelbarer Nähe des Gerätes gelagert werden.
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Durch entsprechende Anweisungen und Kontrollen muss der Anwender Sauberkeit und Übersichtlichkeit an der
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und um die Maschine gewährleisten.
3.3.2
Pflichten des Bedienpersonals
Das Bedienpersonal hat folgende Verantwortung:
Die notwendige persönliche Schutzausrüstung muss getragen werden.
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Der Bediener ist verpflichtet, die Maschine inklusive deren Sicherheitseinrichtungen vor Arbeitsbeginn auf äußerlich
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erkennbare Schäden und Mängel zu prüfen, eingetretene Veränderungen (einschließlich des Betriebsverhaltens),
die die Sicherheit beeinträchtigen, sofort zu melden. Es ist dafür zu sorgen, dass die Maschine immer nur in
einwandfreiem Zustand betrieben wird.
Das Gerät darf während der Bearbeitung von Materialien nicht unbeaufsichtigt gelassen werden (überwachter
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Betrieb).
Hauptschalter der hier beschriebenen Maschine bei Nichtgebrauch ausschalten.
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Die hier beschriebene Maschine nur mit einer eingesetzten Linse in Betrieb nehmen. Ein nicht fokussierter
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Laserstrahl kann aus dem Gehäuse heraus reflektiert werden.
Diese Maschine ist bei eventuell auretenden Fehlern umgehend zu Stoppen.
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Es ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, die die Sicherheit von Personen oder der Maschine beeinträchtigt.
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Die Maschine und ihre Komponenten, wie zum Beispiel die Linse und Spiegeln sind stets sauber zu halten.
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Vorsicht
Die Justage des Strahlengangs darf ausschließlich durch Servicemitarbeiter der Firma Trotec Laser GmbH
erfolgen.
3.4
Anforderungen an das Bedien- und Servicepersonal
Die Anforderungen an das Bedien- und Servicepersonal sind:
Das Personal muss die Anleitung insbesondere das Kapitel "Sicherheit" gelesen und verstanden haben.
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Das Personal darf nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder die Reaktionsfähigkeit beeinflussenden
•
Medikamenten stehen.
Das Personal muss mit dem Umgang des gemäß dem Brandgutachten ausgewähltem Feuerlöschers vertraut sein.
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Das Personal muss durch ausreichende und detaillierte Schulung qualifiziert sein, die Maschine zu bedienen.
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Liegen beim Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, ist dieses auszubilden und im Einschulungs-/
Abnahmeprotokoll festzuhalten.
Sicherheit
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