Bei allen Arbeiten, die die Aufstellung, die Inbetriebnahme, das Rüsten, den Betrieb, Änderungen von
•
Einsatzbedingungen und Betriebsweisen, Wartung, Inspektion und Reparatur betreffen, sind die in dieser Anleitung
ggf. als notwendig angegebenen Ausschaltprozeduren zu beachten.
Der Betreiber ist für den sicherheitstechnischen Zustand der Maschine verantwortlich. Die Maschine darf nur in
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Betrieb genommen werden wenn sämtliche Sicherheitseinrichtungen geprü sind und die einwandfreie Sicherheit
gegeben ist. *
Entflammbares und stark reflektierendes Material darf nicht in der Laserbearbeitungsfläche oder in unmittelbarer
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Nähe des Gerätes gelagert werden.
Durch entsprechende Anweisungen und Kontrollen muss der Anwender Sauberkeit und Übersichtlichkeit an der
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und um die Maschine gewährleisten.
Die Maschine darf nur mit geeigneter und wirksamer Absaugung betrieben werden.
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* Siehe Kapitel
"Wartung"
2.3.2
Pflichten des Bedienpersonals
Das Bedienpersonal hat folgende Verantwortung:
Der Bediener ist verpflichtet, die Maschine inklusive deren Sicherheitseinrichtungen vor Arbeitsbeginn auf äußerlich
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erkennbare Schäden und Mängel zu prüfen, eingetretene Veränderungen (einschließlich des Betriebsverhaltens),
die die Sicherheit beeinträchtigen, sofort zu melden. Es ist dafür zu sorgen, dass die Maschine immer nur in
einwandfreiem Zustand betrieben wird. Details siehe Kapitel
Das Gerät darf während der Bearbeitung von Materialien nicht unbeaufsichtigt gelassen werden (überwachter
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Betrieb).
Hauptschalter bei Nichtgebrauch ausschalten.
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Die Maschine nur mit einer eingesetzten Linse in Betrieb nehmen.
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Die Maschine ist bei Störung oder Fehlverhalten umgehend mittels Not-Halt Taster zu stoppen.
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Es ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, die die Sicherheit von Personen oder der Maschine beeinträchtigt.
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Die Maschine und ihre Komponenten, wie zum Beispiel die Linse und Spiegeln sind stets sauber zu halten.
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Vorsicht
Die Justage des Strahlengangs sowie sämtiche Servicetätigkeiten dürfen ausschließlich durch
Servicemitarbeiter der Firma Trotec Laser GmbH erfolgen.
2.4
Anforderungen an das Bedienpersonal
Die Anforderungen an das Bedienpersonal sind:
Das Personal muss die Anleitung insbesondere das Kapitel "Sicherheit" gelesen und verstanden haben.
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Das Personal darf nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder die Reaktionsfähigkeit beeinflussenden
•
Medikamenten stehen.
"Wartung"
Sicherheit
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