Sicherheit
Hinweis
–
Der gesamte Strahlengang ist strahlungsdicht abzuschirmen.
–
Sämtliche Abdeckungen mit Zugriff auf Laserbereiche, die ohne Werkzeug entfernt werden können,
sind mit entsprechenden Sicherheitsverriegelungen auszurüsten.
–
Sichtfenster im Gehäuse sind mit Sicherheitsscheiben entsprechend der Laserleistung und
Wellenlänge des Lasers auszuführen (DIN EN 207).
Laserklasse 2
Bei Lasersystemen der Klasse 2 ist die zugängliche Laserstrahlung für die Haut ungefährlich. Diffuse Reflexionen des
Pilotlasers sowie eine kurzzeitige Bestrahlung (Einwirkungsdauer bis 0,25 Sekunden) der Augen sind aufgrund der
geringen Leistung ebenfalls ungefährlich.
Es ist jedoch möglich, den Lidschlussreflex zu unterdrücken und lange genug in den Klasse 2 Laser zu blicken, um eine
Verletzung des Auges auszulösen.
Beim Produkt kommt ein Pilotlaser der Laserklasse 2 zum Einsatz. Um im Betrieb Irritationen der Augen zu vermeiden,
sollte nicht direkt in die Laserquelle geblickt werden. Diffuse Reflexionen des Pilotlasers sind absolut unbedenklich.
2.3
Verantwortungsbereiche
2.3.1
Pflichten des Unternehmens
Der Betreiber hat folgende Verantwortung:
Es liegt in der Verantwortung des Betreibers sich über nationale gesetzliche Vorschrien und behördliche Auflagen
•
(z. B. Meldepflicht) für den Betrieb von Lasersystemen der Klasse 4 bzw. Lasersysteme mit eingebauter Laserquelle
der Klasse 4 zu informieren und diese einzuhalten.
Die angegebenen Sicherheitshinweise und Anweisungen sowie die für den Einsatzbereich geltenden örtlichen
•
Unfallverhütungsvorschrien und allgemeinen Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden.
Ein CO
Feuerlöscher muss sich in unmittelbarer Nähe des Lasergerätes befinden, da der Laserstrahl entflammbares
•
2
Material entzünden kann.
Wird die Maschine im gewerblichen Bereich eingesetzt, unterliegt der Betreiber den gesetzlichen Pflichten zur
•
Arbeitssicherheit.
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass das Bedienpersonal diese Anleitung insbesondere das Kapitel
•
"Sicherheit" gelesen und verstanden hat. Ebenso muss das Personal jährlich geschult und über die Gefahren/
Lasersicherheit informiert werden.
Dem Betreiber ist zu empfehlen, ggf. innerbetriebliche Anweisungen unter Berücksichtigung der ihm bekannten
•
fachlichen Qualifikation des jeweils eingesetzten Personals zu erstellen und sich den Erhalt dieser Anweisung oder
dieser Anleitung bzw. die Teilnahme an Einweisung/Schulung jeweils schrilich bestätigen zu lassen.
Die Anleitung muss in unmittelbarer Umgebung der Maschine aufbewahrt werden und den an der Maschine
•
beschäigten Personen jederzeit zugänglich sein.
Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten im Rahmen des Betreibens der Maschine (wie z. B.
•
Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung) müssen klar festgelegt und eingehalten werden, damit unter dem
Aspekt der Sicherheit keine unklaren Kompetenzen aureten.
In dieser Anleitung vorgegebenen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen in regelmäßigen Abständen
•
durchgeführt werden. *
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